Geschlossene Fonds: Der VKI führt seit einem Jahr eine Verbandsklage gegen gesetzwidrige Klauseln der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft. Diese wollte sich einem Streit vor einem österreichischen Gericht entziehen. Die Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien wurde nun bestätigt.
Die Tochtergesellschaft der Hamburger Fonds-Emittentin MPC Münchmeyer Petersen Capital AG (TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH) ist Vertragspartnerin einer Vielzahl von AnlegerInnen in "geschlossene" Immobilien- und Schiffsfonds. Die Behauptung, das österreichische Gericht sei nicht zuständig, wurde nunmehr in zwei Instanzen rechtskräftig abgewiesen. Nun startet der Gerichtsprozess.
In den Jahren ab 2002 hat die MPC Münchmeyer Petersen Austria Vertriebs GmbH (heute umbenannt in CPM Anlagen Vertriebs GmbH) über Banken und Anlageberater Unternehmensbeteiligungen an Schiffen und Immobilien als "Geschlossene Fonds" vermittelt; als "sicher und ertragreich" – oft als "Pensionsvorsorge".
Klagsdrohungen von der Treuhandgesellschaft
Heute stehen so manche Fonds "unter Wasser" und fordern die Anleger auf, in der Vergangenheit erhaltene "Ausschüttungen" zur Abwendung einer Insolvenz zurückzuzahlen. Es wird mit Inkassobüros, Klagen und Zwangsvollstreckung gedroht.
Diese Schreiben kommen oft von der TVP, die eigentlich die Interessen der AnlegerInnen, die sie als Treuhänderin bestellt haben, vertreten sollte. Der VKI hat daher in erster Linie die Treuhandverträge auf gesetzwidrige Klauseln geprüft und wurde fündig.
Der VKI hat wegen einer Reihe von gesetzwidrigen Klauseln in den Treuhandverträgen die Treuhandgesellschaft der MPC – die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH – im Auftrag des Sozialministeriums mit Verbandsklage geklagt.
Verschleppungstaktik soll nicht aufgehen
Die TVP wollte sich einem Streit vor einem österreichischen Gericht entziehen und hat die örtliche Zuständigkeit bestritten. Vergeblich: Inzwischen hat das Handelsgericht Wien seine Zuständigkeit ausdrücklich festgestellt und das Oberlandesgericht Wien hat diese Entscheidung rechtkräftig bestätigt.
"Wir werden mit Verbandsklagen und Musterprozessen versuchen, den deutschen Gesellschaften, die für diese Fonds verantwortlich sind und die nun von den österreichischen Anlegern Rückzahlungen fordern, die Lust auf Klagen gegen österreichische Fondteilhaber zu verderben", gibt VKI-Jurist Dr. Peter Kolba die Strategie für die Zukunft vor. "Wir hoffen, dass es Gesellschaften wie TVP nicht gelingt, diese Verfahren durch Rechtsmittel, die – wie das OLG sagt – keine Umstände aufzeigen, die auch nur andeutungsweise die von ihr vertretene Auffassung stützen, zu verschleppen!"
Informationsplattform für Inhaber geschlossener Fonds
Auf"Geschlossene Fonds" - Hilfe für Anleger finden Inhaber von "geschlossenen" Immobilien- und Schiffs-Fonds eine Informationsplattform. Dabei geht es um Grundinformationen, die Lage der einzelnen Fonds, Erfolge der Sammelintervention gegen österreichische Vermittlerbanken, uvm.
"Wir wollen die Geschädigten, die ja die Unternehmensbeteiligungen weiter halten müssen, weiter betreuen und ihnen – bei Aufforderungen aus Deutschland – mit Rat zur Seite stehen", verweist Kolba auf dieses neue kostenlose Angebot des VKI.
Der Beschluss des OLG Wien ist rechtskräftig und aufOLG Wien: VKI-Verbandsklage gegen TVP Treuhand zulässig im Volltext verfügbar.
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