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MPC-Fonds: Haftung für Falschberatung - Urteil gegen Hypo Steiermark

Der VKI führt – im Auftrag des Sozialministeriums – rund um Geschlossene Fonds der Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) einen Musterprozess gegen die Hypo Steiermark. Ausgangspunkt ist der Fall eines steirischen Ehepaars, das durch Vermittlung der Bank im Jahr 2005 drei MPC-Fonds gekauft hatte. Dabei wurde nicht ausreichend über Risiken wie Totalverlust und Rückforderungen informiert.

Das LG Graz verurteilte die Hypo Steiermark dazu, dem betroffenen Ehepaar die Hälfte des erlittenen Schadens (insgesamt rund 35.000 Euro) zu ersetzen. Die andere Hälfte hätten die Konsumenten – wegen Mitverschuldens – selbst zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VKI plant, gegen das Mitverschulden in Berufung zu gehen.

Totalverlust und Rückforderungen

Eine Falschberatung durch die Hypo Steiermark liegt nach Ansicht des Gerichts deshalb vor, weil die Betroffenen nicht über das Risiko eines Totalverlustes informiert worden waren. Das eingesetzte Kapital könne – so die Auskunft der Bank – nicht verloren gehen.

Darüber hinaus wurde das Ehepaar nicht klar darauf hingewiesen, dass die versprochenen Ausschüttungen von jährlich 6 bis 8,5 Prozent bei wirtschaftlichen Problemen des Fonds zurückgefordert werden können.

Da solche Rückforderungen ein erhebliches Risiko darstellen, geht das LG Graz davon aus, dass die Bank den Konsumenten gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Streitpunkt: Mitschuld der Anleger

Das Gericht sieht aber auch eine Mitschuld der Betroffenen. Diese waren den Risikohinweisen auf der Rückseite der von ihnen unterzeichneten Formulare nicht nach nachgegangen, obwohl sie keine völlig unerfahrenen Anleger waren.

"Wir gehen davon aus, dass hinsichtlich dieses Mitverschuldens noch nicht das letzte Wort gesprochen ist", erklärt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. "Der VKI wird gegen diese Entscheidung in Berufung gehen."

Die Hypo Steiermark ist die einzige Bank in Österreich, die nicht bereit war, mit dem VKI bei Schadensfällen durch Vermittlung von MPC-Fonds, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Der VKI führt daher zwei Sammelklagen gegen die Bank.


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