Lesen Sie den aktuelleren Artikel aus KONSUMENT 1/2019: Versicherung: Umzugsklausel - Trockene Pflichtlektüre
Vor Übersiedlung kündigen
Ja, weil Sie zu spät gekündigt haben. Zwar hat man bei einem Wohnungswechsel das Recht, die Haushaltsversicherung zu kündigen. Allerdings muss die Kündigung am Tag vor Beginn des Umzuges wirksam werden. Daher muss man darauf achten, dass das Kündigungsschreiben bis zu diesem Termin beim Versicherer eingelangt ist. Wenn Sie diese Frist versäumen oder wenn Sie nicht kündigen wollen, gilt die Versicherung während des Umzuges und dann in der neuen Wohnung.
Versicherungssumme überprüfen
Auch wenn Sie nicht kündigen, muss der Wohnungswechsel dem Versicherer mitgeteilt werden. Wir empfehlen, bei einer Übersiedlung zu prüfen, ob die Versicherungssumme angepasst werden muss.