In der Zeitschrift „Konsument“, Ausgabe Februar 2001, stellen Sie auf Seite 43 unter der Überschrift „Gewinnspiele: Friedrich Müller gibt nicht auf“ über das „Versandhaus Friedrich Müller“ folgende Behauptung auf: Mit 800 Schilling Kostenbeitrag ist eine Busfahrt bis Venedig sicher drin. Einen Gratis-Aufenthalt hat die Firma ja nicht versprochen. Diese Behauptung ist unrichtig: Die gewonnene Vier-Tages-Reise nach Venedig umfasste (selbstverständlich) auch die Hotelunterkunft.
Versandhaus Friedrich Müller - Gegendarstellung
Dritte Gegendarstellung
Das ist die dritte Gegendarstellung der EVD Direktverkauf AG zum immer gleichen Thema. Die Firma, Inhaberin der Marke „Friedrich Müller“, hat ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und eine weitere Textstelle erfolgreich beanstandet.
Wechselnde Bedingungen für Gewinn-Anspruch
Die EVD AG versendet weiterhin persönlich adressierte Briefe mit einer Gewinn-Benachrichtigung. Das Erscheinungsbild und die Bedingungen, wie der Betroffene seinen Gewinn-Anspruch wahren kann, sind allerdings einem ständigen Wechsel unterworfen. In der letzten uns bekannten Aussendung werden die Begünstigten aufgefordert, sich telefonisch zu melden, um den Gewinn-Anspruch geltend zu machen. Dabei handelt es sich um eine recht kostspielige Mehrwertnummer – laut eigenen Angaben wird eine Gebühr von „maximal 3,64 Euro“ pro Minute verlangt.
Nur Gewinn-Chance
Das heißt, für den Konsumenten entstehen zunächst einmal Kosten, um einen Anspruch auf einen Gewinn zu wahren. Der Gewinn wird unter den Teilnehmern aufgeteilt, sinkt der Gewinn-Anteil unter 5 Euro, wandert er in einen Jackpot. Man hat also nur eine Gewinn-Chance gewonnen. Wem dies zu wenig ist, der sollte die Zusendung ignorieren. Hat man die Deckung einer Rechtsschutzversicherung, kann man überlegen, irreführende Gewinnzusagen auch einzuklagen.
Die Redaktion
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