Urheberrechtsabgaben auf Festplatten
Nunmehr soll sogar auf Festplatten eine Urheberrechtsabgabe eingehoben werden. Das erscheint mir noch unverschämter als die bestehende Abgabe auf Tonträger, weil der Anteil der Käufer, welche auf Festplatten urheberrechtlich geschützte Daten, sprich: Musik, speichern, verschwindend gering sein dürfte. Und wie kommt die Mehrheit dazu, für etwas zu zahlen, das sie nie praktiziert? Die Begründung der Austro Mechana – nämlich, dass solche Medien eine Abspeicherung erlauben – ist nicht stichhaltig. In letzter Konsequenz könnte sie dann jedes Blatt Kopierpapier solchermaßen „besteuern“, weil darauf ja auch illegale Kopien geschützter Werke gefertigt werden können.
DI Helmut Hartmann
Wien