"Für ein Verbrechen zahlen, ...
Ich habe mir im Februar bei einem österreichischen Fachhändler einen Laptop gekauft. In ungläubiges Erstaunen setzte mich seine Aussage, dass er mir 20 Euro Abgabe für die Literar Mechana dazurechnen müsse. Der Grund: Man könnte ja den Laptop dazu benutzen, um unerlaubterweise aus dem Internet geschützte Texte zu vervielfältigen.
... das man nicht begangen hat"
Man muss also für ein Verbrechen zahlen, das man noch gar nicht begangen hat! Ich finde diese Aktion höchst skurril. So wird ja der österreichische Konsument geradezu animiert, in anderen EU-Ländern seinen PC zu kaufen. Wäre mein Computerfachmann nicht so versiert und überaus bemüht, hätte ich es auch getan.
Hermann Robert Hubner
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