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Streit mit dem Anwalt: Honorar kürzen - Wenn die Arbeit mangelhaft ist

Tipp eines Mandanten, der mit der Leistung des Anwaltes nicht zufrieden war.

Es gibt immer wieder Mandanten, die der Meinung sind, dass der Anwalt sich nicht genug für sie angestrengt hat, mangelhafte Arbeit geleistet hat und dafür zu viel Honorar verlangt. Ob der Vorwurf zu Recht besteht oder nicht, ist für einen Laien sehr schwer zu beweisen.

Achtung: Da die Sachlage von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ist, verstehen wir die folgenden Zeilen ausdrücklich nicht als "Konsument"-Empfehlung sondern als Bericht von betroffenen Mandanten.

Honorar einbehalten

Honorar einbehalten

Ein Leser hat uns berichtet, dass er mit der Leistung des Anwaltes sehr unzufrieden war und folgende Vorgangsweise vorgeschlagen: Man ziehe vom vereinbarten (verlangten) Honorar einen gewissen Betrag ab, von dem man meine, dass er der mangelnden (nicht erbrachten) Leistung entspräche. Der Anwalt müsste dann - wenn er glaubt, dass der Abzug unangemessen ist - den Mandanten auf die ausständige Summe klagen und vor Gericht seine Arbeitsweise und die Höhe des Honorars darlegen. Auch der Mandant hätte vor Gericht die Möglichkeit, seine Sichtweise darzustellen. Angeblich würde der Anwalt nur dann klagen, wenn er sich ganz sicher ist, dass er ohne Fehl und Tadel gearbeitet hat und die eigene Arbeit vor Gericht bestehen kann.

Schlichtungsstellen

Fazit: Eine riskante Vorgangsweise. Weniger riskant ist es für Klienten, das Problem der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes vorzulegen. Faktum ist, dass die meisten Beschwerden um die Höhe des Honorars kreisen.

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