Wir vermuten, dass es sich hier um ein so genanntes Einzugsermächtigungsverfahren handelt. Dabei wird das jeweilige Unternehmen ermächtigt, die Summe vom Konto abzurufen. Im Gegensatz dazu wird beim Lastschriftverfahren die kontoführende Bank ermächtigt, die Zahlungen abzubuchen. Das Lastschriftverfahren kann bei der Bank gesperrt werden, das Einzugsermächtigungsverfahren nicht. Hier ist die Verfügung beim Unternehmen – also dem Verein – zu widerrufen. Sie können aber innerhalb von 42 Tagen ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung des abgebuchten Betrages verlangen. Fragen Sie jedenfalls, ob es sich um ein Lastschriftverfahren oder ein Einzugsermächtigungsverfahren handelt. Oft ist das nämlich nicht klar.
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