Als Trost für die Abschaffung der Sparbuchanonymität im Jahr 2000 wurde die Schenkung von Sparbüchern und Bankguthaben befristet steuerfrei gestellt. Diese Frist endet nun endgültig mit 31.12.2002, Sie haben also bis dahin noch die Möglichkeit einer steuerfreien Sparbuch-Schenkung.
Achtung: Nicht steuerbefreit ist die Schenkung von festverzinslichen Wertpapieren, von Aktien oder Investmentfondsanteilen sowie die Schenkung von Bargeld und von Geld durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Sparbuch bzw. ein Bankkonto des Beschenkten.
Vorsicht ist auch bei mittelbaren Geschenken, die an einen Zweck gebunden sind, angesagt: Wird zum Beispiel ein Sparbuch von der Oma dem Enkerl geschenkt, damit es sich etwa eine Eigentumswohnung oder ein Auto kaufen kann, liegt nach Ansicht der Finanz eine steuerpflichtige Schenkung des betreffenden Gegenstandes vor!
Um Nachweisprobleme zu vermeiden, sollte die Schenkung durch einen schriftlichen Schenkungsvermerk sowie durch Umschreibung des Sparbuches auf den Namen des Beschenkten noch vor dem 31.12.2002 dokumentiert werden.