Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Nach österreichischem Recht können Konsumenten versprochene Gewinne einklagen. Auch wenn das Unternehmen im Ausland sitzt.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Nach österreichischem Recht können Konsumenten versprochene Gewinne einklagen. Auch wenn das Unternehmen im Ausland sitzt.
Nestlé darf seine veganen Hamburger nicht mehr "Incredible Burger" nennen, entschied der Internationale Gerichtshof.
Die Werbung der Vitalakademie für die Ausbildung zum "diplomierten Ernährungstrainer" ist irreführend. Das entschied das Landesgericht Linz nach einer VKI-Klage.
Der VKI klagte das Energieunternehmen EVN wegen einer Preisänderungsklausel. Die Klausel sah eine unbeschränkte Preisänderungsmöglichkeit vor. Der Oberste Gerichtshof erklärte diese Preisanpassungsklausel für unzulässig.
Das gebuchte Hotel liegt genau in der Einflugschneise eine Flughafens. In den Katalogen war allerdings von Fluglärm keine Rede. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Reinhold Schranz betreut.
Im VW-Dieselskandal gibt es für geschädigte Konsumenten eine weitere Möglichkeit zu ihrem Recht zu kommen. Eine Musterfeststellungsklage gegen VW soll grundlegende Streitpunkte klären.
[Asset Included(Id:318902418845;Type:Bild)]Eine 89-jährige Dame leidet an Demenz und wird zu einem Vertrag überredet. Auf Zahlungsaufforderungen reagiert sie nicht, die Firma droht mit einem Rechtsanwalt. Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; betreut hat diesen Fall Mag. Elisabeth Barth.
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