Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Sehr lange und sehr heiße Gespräche
Von einer Festnetzkundin verlangte die Telekom Austria fast 15.000 Euro für Anrufe bei Sexhotlines. Die hatte ihr Freund geführt, dem die Frau für einige Zeit ihre Wohnung überlassen hatte. Der OGH stellt dazu fest, dass sie nur für die Verbindungsentgelte hafte, nicht aber für die Mehrwertentgelte.
Es darf nämlich nicht unterstellt werden, dass die Anschlussinhaberin beim Vertragsabschluss mit der Telekom die Vollmacht erteilt hat, dass Dritte für sie mit Mehrwertdienstleistern Verträge abschließen können.
OGH 27. 5. 2003, 1 Ob 244/02t