Zum Inhalt

Schuldenfalle Bankomatkasse - Jugendliche

Leserbrief zu Konsument 7/2003.

Unsere Jugendkonten werden mit einem Überziehungsrahmen von € 0,– eröffnet. Jugendliche ohne Bezugseingang haben somit bis zum 19. Lebensjahr keine Überziehungsmöglichkeiten. Nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wird ein Überziehungsrahmen eingerichtet oder eine Maestro-Karte mit Behebungslimit ausgegeben. Jugendliche haben ab dem 17. Lebensjahr und bei Eingang einer Lehrlingsentschädigung die Möglichkeit, einen Überziehungsrahmen einrichten zu lassen. Die Höhe ist mit € 400,– begrenzt.

Die Maestro-Karte zu einem B4-19 Konto kann nur der Guthabensbehebung dienen. Eine Bezahlung an POS-Kassen ist für B4-19 Kontoinhaber nicht möglich. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn mit einem gesetzlichen Vertreter schriftlich ein Kartenlimit vereinbart wurde.

Wie im zitierten Fall eine Bezahlung an einer POS-Kasse möglich war, ist uns technisch nicht erklärbar.

Österreichische Postsparkasse
Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Taschengeld: Teil der finanziellen Bildung

Taschengeld: Teil der finanziellen Bildung

Taschengeld ist Geld zum Üben. Je früher Kinder über Grundlagen Bescheid wissen und in Kaufentscheidungen mit einbezogen werden, desto besser. Wer gut informiert ist, kann später kluge finanzielle Entscheidungen treffen.

KONSUMENT in der Schule: Zwischenbericht

KONSUMENT in der Schule: Zwischenbericht

„Meine Online-Bestellung ist nie angekommen – was kann ich tun?“ Solche Situationen erleben viele junge Menschen. Doch oft wissen sie nicht genau, welche Rechte sie haben.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang