Unsere Jugendkonten werden mit einem Überziehungsrahmen von € 0,– eröffnet. Jugendliche ohne Bezugseingang haben somit bis zum 19. Lebensjahr keine Überziehungsmöglichkeiten. Nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wird ein Überziehungsrahmen eingerichtet oder eine Maestro-Karte mit Behebungslimit ausgegeben. Jugendliche haben ab dem 17. Lebensjahr und bei Eingang einer Lehrlingsentschädigung die Möglichkeit, einen Überziehungsrahmen einrichten zu lassen. Die Höhe ist mit € 400,– begrenzt.
Schuldenfalle Bankomatkasse - Jugendliche
Die Maestro-Karte zu einem B4-19 Konto kann nur der Guthabensbehebung dienen. Eine Bezahlung an POS-Kassen ist für B4-19 Kontoinhaber nicht möglich. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn mit einem gesetzlichen Vertreter schriftlich ein Kartenlimit vereinbart wurde.
Wie im zitierten Fall eine Bezahlung an einer POS-Kasse möglich war, ist uns technisch nicht erklärbar.
Österreichische Postsparkasse
Wien