Alleinverdiener-Ehe
Bei der Scheidung einer „Alleinverdiener-Ehe“ sollte darauf geachtet werden,
dass die Scheidung in die 2. Jahreshälfte fällt, damit der Anspruch auf den
Alleinverdienerabsetzbetrag erhalten bleibt.
Alimente an Ex-Partnerin bzw. Ex-Partner und die Scheidungswaisen sind keine
Steuerabsetzposten! Bei Alimente-Zahlungen an Kinder ist der
Unterhaltsabsetzbetrag im Rahmen der Jahreserklärung/Arbeitnehmerveranlagung zu
beantragen.
Zahlungen für Kinder
Falls Zahlungen für Kinder vorgenommen werden, die bei diesen eine
außergewöhnliche Belastung wären (z.B. Krankheitskosten), können diese
zusätzlichen Ausgaben in der eigenen Erklärung geltend gemacht werden.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala,
Steuerberaterin in
Wien
Internet:
http://www.human-money.at