- Der Vertrags-Rechtsschutz ist ein wichtiger Bestandteil von Rechtsschutzversicherungen
- Nicht alle Streitfälle sind jedoch abgesichert. Altverträge sind oft noch großzügiger angelegt
- Spezielle Beratung dringend zu empfehlen
Mit der Krise kam der Ärger, und für manche gleich doppelt: Als vor knapp zwei Jahren die Finanzmärkte kollabierten, mussten viele Anleger zunächst einmal feststellen, dass die von Beratern als sicher verkauften Anlagen nicht das hielten, was versprochen worden war.
Und manche wurden, als sie ihre Rechtsschutzversicherung hervorkramten, um die Berater zur Verantwortung zu ziehen, ein weiteres Mal enttäuscht: Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen sind immer öfter vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! Eine schöne Bescherung, denn welcher Spar-David traut sich schon, allein auf weiter Flur gegen einen Finanz-Goliath anzustürmen?
Vertrags-Rechtschutz unter die Lupe genommen
Zum Glück für etliche Anleger gab und gibt es in dieser Causa Sammelklagen durch Organisationen wie etwa den VKI. Der Anlassfall regt aber dazu an, sich wieder einmal genauer anzusehen, was denn in der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist.
Denn wie Praxisfälle zeigen, wird nicht nur bei Finanzdienstleistern weiträumig abgewunken; auch in vielen anderen Bereichen verweigern Rechtsschutzversicherer mit unterschiedlichsten Begründungen die Deckung.
Da es sich bei dieser Versicherung um ein bisweilen recht umfangreiches und oft auch kostspieliges Produkt handelt, das sich je nach Bedarf aus unterschiedlichen Elementen zusammensetzt, haben wir einen Baustein herausgezogen, der für viele Versicherte einer der wichtigsten ist: den Vertrags-Rechtsschutz.