Ende 2011 flog der Skandal um gesundheitsgefährdende Brustimplantate aus Industriesilikon des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) auf. Wir vom VKI starteten eine Sammelaktion im Auftrag des Sozialministeriums und unterstützen 69 österreichische PIP-Geschädigte in Frankreich.
Bis zu 3.000 Euro
Nun ist im Strafverfahren das Berufungsurteil gegen eine leitende PIP-Angestellte rechtskräftig: 40 von uns vertretene Frauen erhalten eine finanzielle Entschädigung über den staatlichen Verbrechensopferfonds in Frankreich, der bis zu 3.000 Euro ersetzt. Die Leiterin der Abteilung Sammelaktionen beim VKI, Ulrike Wolf, ist zufrieden: „Ein schöner Erfolg. Nach fünf Jahren erhalten zumindest einige der betroffenen Frauen eine erste Genugtuung.“
Noch ausstehende Urteile
Weitere Entschädigungen könnten folgen: Gegen den PIP-Gründer und drei weitere Angestellte ist das Strafurteil noch nicht vollstreckbar. Das Verfahren ist beim Höchstgericht anhängig. Urteile gegen die PIP-Haftpflichtversicherung (französische Allianz) sowie den TÜV Frankreich und den TÜV Rheinland als verantwortliche Zertifizierungsstellen stehen aus.