Telefonsex ist nicht sittenwidrig
Telefonsex-Verträge sind grundsätzlich nicht sittenwidrig. Bedenklich sind aber die Kosten. Zum Schutz der Telefonkunden muss der Netzbetreiber die Verbindung zu einem Telefonsexanbieter nach 30 Minuten trennen. Tut er das nicht, haftet er für die Mehrkosten aus dem Titel des Schadenersatzes.
OGH 12. 6. 2003, 2 Ob 23/03a