Zum Test in der August-Ausgabe 2003 erreichten uns folgende
Stellungnahmen
Reaktion der Wiener Städtischen
Zu "Flexible (Prämien-) Einzahlung möglich":
"Flexible Prämienzahlung ist grundsätzlich möglich, der Kunde kann jederzeit
eine Erhöhung oder Reduktion der Prämie beantragen; eine Änderung der
Zahlungsweise, z. B. von monatlich auf jährlich kann erst ab dem 2.
Versicherungsjahr durchgeführt werden."
Zu "Jährliche Zuzahlung kostenlos möglich":
"Eine einmalige Zuzahlung, um die maximale staatliche Förderung in diesem
Kalenderjahr lukrieren zu können, ist kostenlos möglich (ursprünglich nicht
explizit gefragt)"
Zu "Flexibilität Laufzeit":
"Nach Einhaltung der Mindestbindefrist ist eine flexible Vertragsverlängerung
um mindestens ein Jahr möglich"
VKI: ... allerdings beträgt die Mindestbindefrist 15 Jahre, daher erfolgte
unsere Bewertung mit "o"
Zu "Flexibilität Einzahlungen":
Zu "Flexibilität Einzahlungen":
"Eine Erhöhung oder Reduktion der Prämie bzw. eine Prämienfreistellung des
Vertrages ist auch innerhalb des Versicherungsjahres möglich."
Reaktion der Donau-Versicherung:
Neben einigen allgemeinen Anmerkungen folgende Punkte zum Produkt:
"Die Laufzeiten unterliegen keinem 10-Jahres-Zyklus: Wir haben keine
10-Jahres-Perioden in unserem Produkt BonusPension - unser Kunde kann sich
jederzeit nach 10 bzw.15 Jahren die Pension oder das Kapital auszahlen lassen.
Damit ist auch eine flexible Laufzeit (nach Ablauf der Mindestlaufzeit) gegeben.
Auch die Prämienzahlungen können flexibel gestaltet werden, da jederzeit eine
Anpassung der laufenden Zahlungen, Prämienfreistellungen und einmalige
Zuzahlungen möglich sind.
In Ihrem Artikel werden die - zu langen - Laufzeiten kritisiert. Ich möchte
dazu ergänzen, dass wir Offerte zwar zum Pensionsalter berechnen - die
BonusPension inkludiert jedoch eine flexible Abrufphase, d.h. unser Kunde kann
nach 10 Jahren jederzeit die Rente konsumieren. "
Standpunkt des VKI:
...allerdings ist nach den Versicherungsbedingungen für die
BonusPension eine Kündigung frühestens auf den Schluss des 15.
Versicherungsjahres möglich und der "Auflösungswert" entspricht nicht der Summe
der bezahlten Prämien sondern dem Geldwert der Deckungsrückstellung abzüglich
eines Abschlages von 2%.
Generell ist uns aufgefallen: Für uns maßgeblich sind und waren neben
den Anbieterangaben vor allem die konkreten Vertragsbedingungen, weil diese die
Vertragsgrundlage darstellen. Nach Durchsicht der Vertragsbedingungen mussten
wir deutliche Mängel feststellen. Vor allem zu wichtigen Punkten wie Kosten oder
Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung gibt es kaum Angaben.
Die Aussage, dass jederzeit im 10-Jahres-Rhythmus gekündigt werden kann, geht
am Wesentlichen vorbei. Denn in manchen Fällen muss der Konsument dafür
Pönale zahlen oder der Versicherer reduziert den Mehrertrag aus der Veranlagung.