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Nachkauf von Pensionszeiten - Die gewonnenen Jahre

Gerade seit der Pensionsreform ist der Nachkauf von Schul- und Ausbildungszeiten bei der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Überlegung wert.

Beratung einholen

Alle reden von der Pensionsreform, die viele in unterschiedlichem Ausmaß trifft und betrifft. Einige weniger bekannte Details sind in der öffentlichen Diskussion allerdings untergegangen. Grund genug, dass wir diesen Bereich etwas auszuleuchten versuchen. Eines muss aber vorweg betont werden: Unser Artikel kann nicht alle Fragen beantworten, sondern soll eher dazu anregen, fachkundige Beratung einzuholen. Jeder Einzelfall ist nämlich anders gelagert.

Vorsichtige erkundigen sich nicht nur bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), sondern lassen sich zusätzlich auch bei einer Interessensvertretung (Arbeiterkammer oder Gewerkschaft) beraten. Erfahrungsgemäß muss die PVA auch ihr eigenes finanzielles Wohl im Auge behalten. Auch könnte es bei Details noch zu kleineren Abänderungen und Reparaturen durch den Gesetzgeber kommen.

Parallel berechnet

Alles ist sehr kompliziert, wie ein Politiker einst klagte. Und das Pensionsrecht ist seit 1. 1. 2005 noch ein wenig verwirrender geworden. Wer vor dem 31. 12. 1954 geboren wurde, fällt in das alte Pensionsrecht. Für alle, die später zur Welt kamen, gilt künftig das harmonisierte Pensionsrecht, bei dem die Beiträge einem eigenen Pensionskonto gutgeschrieben werden. Zumindest zum Teil: Alle, die schon vor dem 1. 1. 2005 Versicherungsmonate erworben haben, unterliegen der so genannten „Parallelrechnung“.

Das bedeutet, dass bei Pensionsantritt zuerst die gesamte Pension nach beiden Regelungen berechnet wird und dann im Verhältnis der bis 31. 12. 2004 und der danach erworbenen Pensionszeiten aufgeteilt wird.

 

Geringere Pension

Grundsätzlich müssen alle Personen, die vor Erreichen des Regelpensionsalters (Frauen: vollendetes 60. Lebensjahr; Männer: 65. Lebensjahr) in Pension gehen möchten, mit Abschlägen bei der Pensionshöhe rechnen. Prinzipiell beträgt der Abschlag 0,35 Prozent pro Monat, in Summe 4,2 Prozent für jedes Jahr. Wie hoch diese Abschläge dann im Einzelfall aussehen, hängt dabei im Wesentlichen von drei Faktoren ab: vom Lebensalter, von der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate sowie der Anzahl der Beitragsmonate – das ist nicht dasselbe, weil man ja auch versichert sein kann, ohne dass Beiträge eingezahlt werden (die so genannten Ersatzzeiten).

Günstige „Hacklerregelung“

Sinnvoll kann der Nachkauf von Schul- und Ausbildungszeiten nur dann werden, wenn man damit entweder überhaupt erst genügend Beitragsmonate oder Versicherungsmonate für einen Pensionsanspruch erwirbt. Oder wenn man dadurch früher in Pension gehen kann, zum Beispiel, wenn man durch einen Nachkauf die Voraussetzungen für die so genannte „Hacklerregelung“ erfüllt, einem Sonderfall der vorzeitigen Alterspension aufgrund langer Versicherungsdauer. Wie dieser Name schon andeutet, ist die Grundvoraussetzung dafür eine  lange Versicherungsdauer, nämlich 480 Beitragsmonate für Frauen und 540 für Männer. Wem noch ein paar Jahre fehlen, der kann Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten „nachkaufen“ und auf diese Art Beitragszeiten nachträglich erwerben.

Wochengeld zählt

Als Beitragsmonate gelten auch Zeiten des Wochengeldbezuges, bis zu 60 Monate Kindererziehungszeiten (maximal 48 Monate je Kind) und bis zu 30 Monate Präsenz- oder Zivildienst. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass eine Frau mit ausreichend Beitragsmonaten und Geburtsjahrgang 1957 nach dieser Regelung mit vollendetem 57. Lebensjahr ohne Abschläge in Pension gehen kann.
Dieser spezielle Vorteil gilt nur begrenzte Zeit: Nur wer bis 31. 12. 2007 die Voraussetzungen für die „Hacklerrregelung“ erfüllt, braucht mit keinerlei Abschlägen zu rechnen. Für Geburtsdaten bis inklusive 30. 6. 1955 (Frauen) und bis 30. 6. 1950 (Männer) gilt dabei als Pensionsantrittsalter 55 beziehungsweise 60 Jahre. Für die darauffolgenden Jahrgänge bis 31. 12. 1959  (Frauen) und 31.12.1954 (Männer) wird es stufenweise auf 59 beziehungsweise 64 Jahre angehoben. 

Teurer Nachkauf

Frauen bis Jahrgang 1946 und Männer bis Jahrgang 1941 oder älter brauchen Schul- und Ausbildungszeiten für das Erreichen der „Hacklerregelung“ nicht nachzukaufen. Bei ihnen werden sie auch ohne nachträglichen Einkauf als Ersatzzeiten herangezogen, aber nicht jedoch als
Beitragszeiten gewertet. Das bedeutet, dass die Zeit, die in Gymnasium und/oder
Universität verbracht wurde, zwar die Versicherungsdauer verlängert. Allerdings erhöht sich dadurch nicht die Bemessungsgrundlage, die zur Berechnung der Pensionshöhe herangezogen wird.

36 Monate für höhere Schulen

Wer ab 1942 (Männer) beziehungsweise 1947 (Frauen) geboren ist, kann Schul- und Ausbildungszeiten nachkaufen; diese Zeiten gelten auch als Beitragszeiten.
Dabei gibt es  folgende Obergrenzen:  Für mittlere Schulen 24 Monate, für höhere Schulen oder Akademien 36 Monate, für Hochschulen, Kunstakademien und/oder Ausbildungszeiten 72 Monate.
Die Höhe des Beitrages richtet sich dabei nach der Art der Schule, dem Lebensalter zur Zeit des Nachkaufes und der Höchstbeitragsgrundlage, die im jeweiligen Jahr des Antrages gilt und jährlich angepasst wird.

Risikoaufschlag für Ältere

Im Jahr 2005 kostet ein Schulmonat 275,88 Euro, ein Studienmonat 551,76 Euro. Für Personen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben, kommt eine so genannte
„Risikoprämie“  bis zum 2,34-fachen dazu. Aber Achtung: Mit der Pensionsharmo-
nisierung entfällt diese „Risikoprämie“ für alle Personen, die in das neue Recht
hineinfallen, sprich nach dem 31. 12.1954 geboren sind.

Wer also bereits Zeiten mit dieser Risikoprämie nachgekauft hat, kann nun einen Antrag auf Rückerstattung dieser Zusatzprämie bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen. Übersieht man dies, ist das Geld aber nicht verloren. Es wird bei Pensionsantritt automatisch und mit einer Aufwertung rückerstattet.

Als Sonderausgaben absetzen

Interessant für besser Verdienende: Der Nachkauf von Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten kann in voller Höhe als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden (siehe dazu auch unsere Rubrik „Bare Münze“ 3/2005).

Wenn Sie meinen, dass ein Nachkauf für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich als
erstes bei der Pensionsversicherungsanstalt über Kosten, Konditionen und Auswirkung auf Ihren Pensionsantritt ausführlich informieren lassen. Dort wird man Ihnen auch sagen, wieviele Beitragsmonate Sie bisher erworben haben. In einem zweiten Beratungsschritt sollten Sie das Ergebnis bei Arbeiterkammer oder Gewerkschaft abklären lassen.

Können Sie sich Nachkauf leisten?

Einige Fragen müssen Sie für sich selbst beantworten, etwa ob Sie sich den Nachkauf überhaupt finanziell leisten können. Wer wenig verdient, hat auch von der möglichen steuerlichen Abschreibung nicht viel. Auch die persönliche Situation spielt bei der Abwägung des Für und Wider eine Rolle: Wie zufrieden man mit seiner Arbeit ist oder wie belastend man sie empfindet. Und natürlich, ob man überhaupt noch Arbeit hat beziehungsweise Chancen, wieder einen Arbeitsplatz zu finden.

Pensionszeit trotz Arbeitslosigkeit

Seit 1. 1. 2005 können Arbeitslose, die nach dem 31. 12. 1954 geboren sind und die wegen eines zu hohen Partnereinkommens keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben, über das Arbeitsmarktservice Pensionszeiten erwerben. Erforderlich dafür ist, dass ab Jänner 2005 beim AMS ein Antrag auf Notstandshilfe gestellt wird. Dies gilt auch für Arbeitsuchende, deren Antrag auf Notstandshilfe wegen des zu hohen Partnereinkommens innerhalb der letzten drei Jahre abgelehnt worden ist.

Antrag auf Notstandshilfe stellen

Also sollte man einen Antrag auf Notstandshilfe auch dann stellen, wenn keine Aussicht auf Geldbezüge besteht!

Achtung: In diesem Fall werden ausschließlich Pensionsversicherungszeiten erworben, es ist – anders als beim Bezug der Notstandshilfe – kein Krankenversicherungsschutz gegeben.
Seit 1. 1. 2005 können Arbeitslose auch während des Bezuges von Arbeitslosengeld Beitragsmonate im Sinne der „Hacklerregelung“ erwerben. Auch hier gilt das zum Erwerb von Schul-/Studien- und Ausbildungszeiten Gesagte: Ob sich diese Weiterversicherung rentiert, ist im Einzelfall zu prüfen.

Kompetent mit Konsument

  • Pensionsreform lindern. Durch Nachkauf fällt man möglicherweise unter die „Hacklerregelung“ und kann früher in Pension gehen.
  • Nachkaufen kostet. Ein Schulmonat kommt auf aktuell 275,88 Euro. Studienmonate sind teurer. Über 50jährige zahlen zusätzlich eine Risikoprämie.
  • Mehrere Beratungen. Erkundigen Sie sich im Hinblick auf Ihre persönliche Situation bei unterschiedlichen Stellen (Arbeiterkammer, Gewerkschaft).
  • Steuerlich privilegiert. Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten kann in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

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