Gerade seit der Pensionsreform ist der Nachkauf von Schul- und Ausbildungszeiten bei der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Überlegung wert.
Beratung einholen
Alle reden von der Pensionsreform, die viele in unterschiedlichem Ausmaß trifft und betrifft. Einige weniger bekannte Details sind in der öffentlichen Diskussion allerdings untergegangen. Grund genug, dass wir diesen Bereich etwas auszuleuchten versuchen. Eines muss aber vorweg betont werden: Unser Artikel kann nicht alle Fragen beantworten, sondern soll eher dazu anregen, fachkundige Beratung einzuholen. Jeder Einzelfall ist nämlich anders gelagert.
Vorsichtige erkundigen sich nicht nur bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), sondern lassen sich zusätzlich auch bei einer Interessensvertretung (Arbeiterkammer oder Gewerkschaft) beraten. Erfahrungsgemäß muss die PVA auch ihr eigenes finanzielles Wohl im Auge behalten. Auch könnte es bei Details noch zu kleineren Abänderungen und Reparaturen durch den Gesetzgeber kommen.
Parallel berechnet
Alles ist sehr kompliziert, wie ein Politiker einst klagte. Und das Pensionsrecht ist seit 1. 1. 2005 noch ein wenig verwirrender geworden. Wer vor dem 31. 12. 1954 geboren wurde, fällt in das alte Pensionsrecht. Für alle, die später zur Welt kamen, gilt künftig das harmonisierte Pensionsrecht, bei dem die Beiträge einem eigenen Pensionskonto gutgeschrieben werden. Zumindest zum Teil: Alle, die schon vor dem 1. 1. 2005 Versicherungsmonate erworben haben, unterliegen der so genannten „Parallelrechnung“.
Das bedeutet, dass bei Pensionsantritt zuerst die gesamte Pension nach beiden Regelungen berechnet wird und dann im Verhältnis der bis 31. 12. 2004 und der danach erworbenen Pensionszeiten aufgeteilt wird.