"Ich habe ein Grundstück geerbt, das ich verkaufen will. Über das Grundstück geht eine alte Stromleitung zum Nachbargrundstück. Der Kaufinteressent will diese Leitung weghaben. Laut E-Werk muss dazu aber der Besitzer des Nachbargrundstücks sein Einverständnis geben. Warum?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort.
Gerhard Früholz |
Wir haben dazu unseren Experten für Nachbarschaftsrecht Dr. Martin Kind befragt und folgende Antwort erhalten:
Dienstbarkeit und Leitungsrecht
Hier könnte eine Dienstbarkeit (Leitungsrecht) vorliegen. Besteht diese Leitung mehr als 30 Jahre, so ist das Leitungsrecht ersessen. Dann sind Sie als Besitzer des dienenden Gutes verpflichtet, einem anderen die Ausübung eines Rechtes zu gestatten. Oder Sie sind verpflichtet etwas zu unterlassen, was Sie als Eigentümer sonst zu tun berechtigt wären.
Instandsetzung dulden
Das geht so weit, dass Sie die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten zu dulden haben, wenn die Leitung schadhaft ist, aber nicht die Kosten zu tragen haben. Letztlich haben Sie also nur die Möglichkeit, das Grundstück wegen der Leitung um einen niedrigeren Preis zu verkaufen.