Das Wetter hat zur Freude von Hobbygärtnern die Sträucher üppig sprießen lassen. Doch was den einen freut, kann auf der anderen Seite des Zauns jemandem durchaus ein Dorn im Auge sein. Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich ein Nachbar durch überhängende Äste von Hecken oder Bäumen eines angrenzenden Grundstückes beeinträchtigt fühlt. Mit Bestimmtheit verlangt er vom anderen, dass er seine Sträucher regelmäßig zurechtstutzt, damit es zu keinem Überhang mehr kommen kann. Doch der Gartenbesitzer auf der anderen Seite des Zauns denkt gar nicht daran, die Heckenschere in die Hand zu nehmen... Da ist Zoff praktisch vorprogrammiert.
Angenommen, die Fronten verhärten sich derart, dass sogar ein Rechtsanwalt beigezogen wird: Wissen Sie, welcher Nachbar im Recht ist?
So viel vorweg: Der Gartenbesitzer mit der wuchernden Hecke muss nicht zur Heckenschere greifen.