Nachbarschaftsstreitigkeiten landen nicht selten vor dem Kadi. Die Neuauflage unseres Bestsellers „Wenn Nachbarn nerven“ wurde aktualisiert und um interessante Gerichtsentscheidungen erweitert.
Umstände des Einzelfalls von Bedeutung
Was an Belästigung muss man dulden? Welche Grenzen hat man selbst zu respektieren? Der Appell zu wechselseitiger Rücksichtnahme reicht bei Nachbarschaftskonflikten nicht immer aus. „Ortsüblichkeit“ und „Ausmaß der Beeinträchtigung“ sind wesentliche Kriterien, nach denen Gerichte in Streitfällen entscheiden; die näheren Umstände des Einzelfalls spielen aber eine große Rolle. Das gilt etwa auch für Lärm von Ballspielplätzen.
Ärger vom Fußballplatz
Der Lärm von einem nahe gelegenen Hartfeldplatz ist im Stadtgebiet nicht unbedingt eine „wesentliche“ Beeinträchtigung. Im konkreten Fall fühlte sich die Bewohnerin einer Dachterrassenwohnung mitten in Salzburg durch Schallimmissionen der Fußbälle beeinträchtigt. Diese gingen von einem für Jugendliche errichteten Kleinfeld-Hartplatz aus. Das Abprallen der Bälle an der Umzäunung verursachte ein Geräusch. Die Anrainerin wollte daher – praktisch durch ein Spielverbot – den Fußballlärm unterbunden wissen.
Keine wesentliche Beeiträchtigung der Wohnung
Die Richter stützten die Abweisung ihres Unterlassungsbegehrens nicht darauf, dass die beanstandeten Geräusche ortsüblich seien. Sie verneinten vielmehr eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung. Zu berücksichtigen war in diesem Zusammenhang vor allem, dass der Fußballplatz nur zu eingeschränkten Zeiten benützt wurde (der Sonntag war gänzlich spielfrei, die die Klägerin besonders störende Lärmentwicklung in den Abendstunden war durch das frühere Spielende am Samstag weiter eingeschränkt). Zwar wurden die festgelegten Spielzeiten von den Kindern nicht immer eingehalten, eine Benützung des Platzes vor 14:00 Uhr war jedoch wegen der schulbedingten Abwesenheit höchst selten.
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