Wohnungen mit unsicheren Elektroanlagen dürfen nicht mehr vermietet werden. Gültig ist die Regelung für neue Hauptmietverträge, die dem Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen. Laut Bundesinnung der Elektrotechniker müssen die Elektroinstallationen solcher Wohnungen bei einer Neuvermietung geprüft werden und die Sicherheit muss per Befund bestätigt werden.
Mietwohnungen: Elektroanlagen - Mehr Sicherheit