Nicht alles, was in Mietverträgen steht, ist rechtens. Etwa, dass der Mieter beim Auszug die Wohnung neu ausmalen lassen muss. Manche Mietrechts-Streitfälle sind aber noch nicht entschieden.
Tiere in der Wohnung
Ein Herz für Vierbeiner hatten Österreichs Höchstrichter. Ein generelles Tierhaltungsverbot in Mietverträgen ist unzulässig. Dieses Verbot kann nämlich nicht für artgerecht gehaltene Kleintiere wie Meerschweinchen oder Goldhamster gelten.
Größere Tiere, etwa Hunde, darf der Vermieter sehr wohl untersagen. Ob aber Therapie- oder Blindenhunde unter dieses Verbot fallen, werden wieder die Gerichte zu klären haben, wobei die Entscheidung völlig offen ist.
(Noch) keine Regeln für Raucher
Nicht entschieden wurde hier zu Lande auch, ob der Vermieter im Mietvertrag ein Rauchverbot festschreiben darf. Allerdings dürfte Rauchen mittlerweise eher out sein. Wie (größere) Haustiere hinterlassen auch Raucher Gebrauchsspuren. Eine Rauchverbots-Klausel in Mietverträgen könnte daher zulässig sein.
Und falls Rauchen im Mietvertrag nicht verboten ist: Muss der Mieter beim Auszug die vom Tabakdunst vergilbten Wände ausmalen lassen? Nein, sagen deutsche Höchstrichter. Nur bei exzessivem Rauchen kann der Mieter schadenersatzpflichtig werden.
Ausmalen: Benachteiligung des Mieters?
"Das Mietobjekt ist bei Beendigung ordnungsgemäß in weißer Farbe ausgemalt zurückzustellen. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung dieser Vertragspflicht ist der Vermieter berechtigt, eine Fachfirma mit den Ausmalungs- und Reinigungsarbeiten zu betrauen." Diese Mietvertragsklausel benachteiligt den Mieter, kritisierte die Arbeiterkammer und klagte dagegen.