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Mahnung - Fälligkeitsdatum der Rechnung

"Ist die Mahngebühr berechtigt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

Renate Wagner (Bild: Ehrensberger)
DI Renate Wagner

"Eine Rechnung, auf der „Zahlung bei Erhalt“ vermerkt war, habe ich etwas verspätet eingezahlt. Erst danach kam eine Mahnung mit Rechnungsbetrag plus Mahngebühr. Dem Unternehmen gegenüber habe ich klargestellt, dass ich schon bezahlt hatte. Dennoch wurde mir bei der nächsten Rechnung die Mahngebühr in Rechnung gestellt. Ist das zulässig?"

Die Verrechnung von Mahngebühren ist rechtlich gedeckt, wenn eine Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurde. Ist Zahlung bei Erhalt vorgesehen, muss man die Rechnung binnen weniger Tage – entsprechend dem Zeitraum für den Bankweg – begleichen. Überschreitet man diese Frist, ist man, wie der juristische Fachausdruck lautet, in Zahlungsverzug geraten. Maßgebend ist hier also, ob das Fälligkeitsdatum überschritten wurde. Übrigens ist eine vorherige Mahnung nicht verpflichtend, damit Mahnspesen kassiert werden dürfen.

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