Aufgrund eines Ziffernsturzes habe ich um 5 Euro zu wenig an Betriebskosten überwiesen. Nun habe ich eine Mahnung mit zusätzlichen Spesen in Höhe von 6 Euro erhalten. Ist dies angesichts des geringen Fehlbetrags überhaupt zulässig? In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.
Mag. Manuela Robinson |
Die Höhe von Mahnspesen ist grundsätzlich unabhängig vom geschuldeten Betrag. Sie wird in Österreich auch nicht durch ein entsprechendes Gesetz oder eine oberstgerichtliche Entscheidung geregelt. Deshalb liegt sie im Ermessen jedes einzelnen Unternehmens.
Keine mehrmaligen Zahlungserinnerungen verpflichtend
Was meist ebenfalls nicht bekannt ist: Es besteht für Unternehmen keine Verpflichtung, mehrere Zahlungserinnerungen zu versenden, bevor sie vor Gericht einen Zahlungsbefehl beantragen. Dies kann sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist geschehen.
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