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? Seit Juli gelten Steuerermäßigungen – was muss ich tun, damit ich diese in Anspruch nehmen kann?
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! Die Begünstigungen gelten ab 1. Jänner 2004 und werden in der Gehalts-/Lohnabrechnung rückwirkend berücksichtigt.
60 Euro sparen bei Zuschüssen
Sie zahlen keine Steuer für „sonstige Bezüge“ wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, wenn diese zusammen nicht mehr als € 1950,– (2005: € 2000,–) betragen. Wenn Sie den Urlaubszuschuss bereits im Mai oder Juni erhalten haben, dann wird die erhöhte Freigrenze spätestens bei der Berechnung der Weihnachtsremuneration berücksichtigt. Steuerersparnis ca. € 60,– jährlich.
Rund 160 Euro bei der Pendlerpauschale
Das Pendlerpauschale wurde um 33,– bis zu € 321,– jährlich angehoben und sollte von Ihrem Lohnbüro automatisch berücksichtigt werden. Kontrollieren Sie Ihre Bezugsabrechnung und fragen Sie nach, wenn die Höhe des Lohnsteuerabzuges unverändert geblieben ist. Steuerersparnis maximal € 160,50 jährlich.
Zuverdienstgrenze angehoben
Weiters wurde die Zuverdienstgrenze für Partner von Alleinverdienern mit Kindern auf € 6000,– jährlich. angehoben. Damit haben Sie möglicherweise (wieder) Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag. Ist dies der Fall, dann geben Sie im Lohnbüro den Antrag auf Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages ab. Steuerersparnis maximal € 364,- jährlich .
Formular E30 verwenden
Achten Sie darauf, das neue Formular E30 zu verwenden, in welchem auch die Daten Ihres/Ihrer Kindes/Kinder einzutragen sind. Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten zusätzlich für jedes Kind einen neuen Steuerabsetzbetrag.
Steuerersparnis je nach der Anzahl Ihrer Kinder: für das 1. Kind maximal € 130,– jährlich, für das 2. Kind maximal € 175,– jährlich , ab dem 3. Kind pro Kind maximal € 220,– jährlich.
Lohnsteuer - Neue Steuerermäßigung