Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialdienstleistungen.
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Seit
Juli gelten Steuerermäßigungen – was muss ich tun, damit ich diese in Anspruch
nehmen kann?
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Die Begünstigungen gelten ab 1. Jänner
2004 und werden in der Gehalts-/Lohnabrechnung rückwirkend berücksichtigt.
60 Euro sparen bei Zuschüssen
Sie zahlen keine
Steuer für „sonstige Bezüge“ wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration,
wenn diese zusammen nicht mehr als € 1950,– (2005: € 2000,–) betragen.
Wenn Sie den Urlaubszuschuss bereits im Mai oder Juni erhalten haben,
dann wird die erhöhte Freigrenze spätestens bei der Berechnung der
Weihnachtsremuneration berücksichtigt. Steuerersparnis ca. € 60,–
jährlich.
Rund 160 Euro bei der
Pendlerpauschale
Das Pendlerpauschale wurde um 33,– bis
zu € 321,– jährlich angehoben und sollte von Ihrem Lohnbüro
automatisch berücksichtigt werden. Kontrollieren Sie Ihre Bezugsabrechnung und
fragen Sie nach, wenn die Höhe des Lohnsteuerabzuges unverändert geblieben
ist. Steuerersparnis maximal € 160,50
jährlich.
Zuverdienstgrenze angehoben
Weiters wurde die Zuverdienstgrenze für Partner von Alleinverdienern mit
Kindern auf € 6000,– jährlich. angehoben. Damit haben Sie möglicherweise
(wieder) Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag. Ist
dies der Fall, dann geben Sie im Lohnbüro den Antrag auf Berücksichtigung des
Alleinverdienerabsetzbetrages ab.
Steuerersparnis maximal € 364,-
jährlich
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Formular E30
verwenden
Achten Sie darauf, das neue Formular E30 zu
verwenden, in welchem auch die Daten Ihres/Ihrer Kindes/Kinder einzutragen
sind. Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten zusätzlich für jedes Kind
einen neuen Steuerabsetzbetrag.
Steuerersparnis
je nach der Anzahl Ihrer Kinder: für das 1.
Kind maximal € 130,– jährlich, für das 2. Kind
maximal € 175,–
jährlich
, ab dem 3. Kind pro Kind
maximal € 220,–
jährlich.