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Lohnsteuer - Neue Steuerermäßigung

, aktualisiert am

Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialdienstleistungen.
  • Seit Juli gelten Steuerermäßigungen – was muss ich tun, damit ich diese in Anspruch nehmen  kann?


  • !   Die Begünstigungen gelten ab 1. Jänner 2004 und werden in der Gehalts-/Lohnabrechnung rückwirkend berücksichtigt.

    60 Euro sparen bei Zuschüssen

    Sie zahlen keine Steuer für „sonstige Bezüge“ wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, wenn diese zusammen nicht mehr als € 1950,– (2005: € 2000,–) betragen. Wenn Sie  den Urlaubszuschuss bereits im Mai oder Juni erhalten haben, dann wird die erhöhte Freigrenze spätestens bei der Berechnung der Weihnachtsremuneration berücksichtigt. Steuerersparnis ca. € 60,– jährlich.

    Rund 160 Euro bei der Pendlerpauschale

    Das Pendlerpauschale wurde um 33,– bis zu  € 321,– jährlich angehoben und  sollte von Ihrem Lohnbüro automatisch berücksichtigt werden. Kontrollieren Sie Ihre Bezugsabrechnung und fragen Sie nach, wenn die Höhe des Lohnsteuerabzuges unverändert geblieben ist. Steuerersparnis maximal € 160,50 jährlich.

    Zuverdienstgrenze angehoben

    Weiters wurde die Zuverdienstgrenze für Partner von Alleinverdienern mit Kindern auf € 6000,– jährlich. angehoben. Damit haben Sie möglicherweise (wieder)  Anspruch  auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.  Ist dies der Fall, dann geben Sie im Lohnbüro den Antrag auf Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages ab. Steuerersparnis maximal € 364,- jährlich .

    Formular E30 verwenden

    Achten Sie darauf, das neue Formular E30 zu verwenden, in welchem auch die Daten Ihres/Ihrer Kindes/Kinder einzutragen sind. Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten zusätzlich für jedes Kind einen neuen Steuerabsetzbetrag.

    Steuerersparnis je nach der Anzahl Ihrer Kinder: für das 1. Kind maximal € 130,– jährlich, für das 2. Kind maximal € 175,– jährlich , ab dem 3. Kind pro Kind maximal € 220,– jährlich.

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