Bald haben die Schanigärten wieder Saison. Die Zeit der lauen Nächte ist auch eine der lauten. Müssen geplagte Anrainer den Lärm, der von Lokalen herrührt, dulden?
Eine eindeutige Antwort gibt es – leider – nicht. Es kommt auf den Einzelfall an. Und darauf, woher der Lärm kommt. Denn wenn es die lauten Stimmen oder das Gelächter der Gäste eines Schanigartens unter Ihrem Schlafzimmerfenster sind, dann können Sie – sofern noch nicht Sperrstunde ist – nichts dagegen unternehmen. Und in Gastgärten auf öffentlichen Flächen darf von 8 bis 22 Uhr ausgeschenkt werden. Für die so genannte Freiluftzeit vom 15. Juni bis einschließlich 15. September gilt eine Stunde länger, also bis 23 Uhr. Schanigärten auf privatem Grund, wie zum Beispiel in den Innenhöfen der Wiener Innenstadt, dürfen von 9 bis 22 Uhr offen haben. Wenn man sich innerhalb dieser Öffnungszeiten durch den Lärm belästigt fühlt, kann man den Wirt für die laute Unterhaltung seiner Gäste praktisch und rechtlich kaum verantwortlich machen.