Bis sechs Prozent Ausgabeaufschlag
Beim Kauf ist ein Ausgabeaufschlag zu bezahlen, der je nach Fondstyp bis zu sechs Prozent betragen kann. Diese Gebühr zur Deckung der Ausgabekosten ist gesetzlich erlaubt. Sie wird dem Wert eines Investmentzertifikats zugeschlagen, der täglich errechnet wird. Dabei gilt: Je riskanter der Fondstyp, desto höher der Ausgabeaufschlag. Der Ausgabeaufschlag muß in den Fondsbestimmungen festgehalten sein.
Fondsbestimmungen verlangen
Im Beratungsgespräch vor dem Kauf eines Fonds sollten Sie daher unbedingt die Fondsbestimmungen verlangen. Auch eine zweite Gebühr muß dort angegeben sein, und zwar die sogenannte Verwaltungsgebühr, auch Managementgebühr genannt. Sie wird monatlich oder jährlich vom Fondsvermögen „abgezogen“ und von der Kapitalanlagegesellschaft als Vergütung für die laufende Verwaltung des Fonds einbehalten. Je nach Fondstyp beträgt die Verwaltungsgebühr im Schnitt zwischen 0,1 Prozent und 1,2 Prozent pro Jahr.