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Gewinnspiele - Doppelte Freude

Prozess gewonnen.

Eingeklagtes Geld gespendet

Im Namen einer Konsumentin hatten wir eine irreführende Gewinnzusage von „Friedrich Müller“ eingeklagt und den Prozess vor dem Obersten Gerichtshof gewonnen: Die dahinterstehende Firma muss den Gewinn auszahlen. Das Geld, immerhin 45.000 Euro, haben wir namens der Verbraucherin, die anonym bleiben möchte, an das Forschungsinstitut für krebskranke Kinder im St. Anna Kinderspital überwiesen. Gefreut hat uns dieses Verfahren gleich doppelt: Zum einen, weil das Unternehmen, das unter der Marke „Friedrich Müller“ tätig war, derzeit keine irreführenden Gewinnzusagen an Konsumenten in Österreich verschickt. Das Gesetz hat also gewirkt. Zum andern wird die Forschung zur Bekämpfung von Krebs bei Kindern mit einer stattlichen Summe unterstützt.

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