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Gewinnspiele - "Friedrich Müller" verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

90.000 Euro für Pensionistin

Das Handelsgericht Wien hat in einem Musterprozess des VKI die Firma EVD Direktverkauf AG zur Zahlung von 89.024,22 Euro aus einem „Bar-Anteils-Gewinn“ an eine Wiener Pensionistin verurteilt.

Das ist der höchste Gewinn, der bislang einem Verbraucher aus irreführenden Gewinnzusagen zugesprochen wurde. Die Firma versendet unter verschiedenen Markennamen („Friedrich Müller“, „IVH“ etc.) Gewinnzusagen an Verbraucher. Bei uns türmen sich die Beschwerden von enttäuschten „Gewinnern“, die sich von EVD an der Nase herumgeführt sehen. Im konkreten Fall bekam die Konsumentin im August 2001 eine Zuschrift der „IVH-Rechtsabteilung“ in der ihr angedroht wurde, ihr 1.225.000-Schilling-Bar-Anteil-Gewinn würde verfallen, sollte sie sich nicht sofort melden.

Sehr schwer zu lesen

Die Konsumentin hat den „Gewinn“ angefordert und nicht ausbezahlt bekommen. Argument von EVD: In den Teilnahmebedingungen – klein gedruckt auf der Innenseite des Kuverts und schwer zu lesen – sei festgehalten, dass alle Gewinne aufgeteilt zur Auszahlung gelangen würden und der Anteil des einzelnen durch die Häufigkeit der eingegangenen Meldungen bestimmt werde. „Gewinne“ unter 40 Schilling würden aus Kostengründen nicht ausbezahlt. Das HG Wien geht von einer irreführenden Gewinnzusage aus und spricht den vermeintlichen Gewinn zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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