Absicherung „frisst“ Aktienanteil
Die Garantieleistung erfolgt nämlich durch spezielle Finanzprodukte. Je größer die Verluste an der Aktienbörse wurden, umso mehr solche Absicherungsinstrumente (meist sogenannte Futures) mussten gekauft werden. Hier gibt es unterschiedliche Methoden. Beim „dynamischen“ oder CPPI- Modell (Constant Proportion Portfolio Insurance) erfolgt die Absicherung für jeden Fonds tagesaktuell. Bei mehreren PZV-Fonds, die nach dem CPPI-Modell arbeiten, haben im letzten Jahr die Kosten für die Absicherung so überhandgenommen, dass Kapital, das eigentlich in Aktien fließen sollte, jetzt nur noch in den Absicherungsinstrumenten investiert ist. Der Aktienanteil beträgt also de facto weder 40 noch 30, sondern null Prozent. Der Fachausdruck dafür: Der Fonds wird ausgestoppt.
Unbeständige Börsenkurse
Das bedeutet zwar nicht, dass das einbezahlte Geld jetzt verloren ist – immerhin gibt es ja noch den Anteil, der in sicherere Anlagen gesteckt wurde, und natürlich auch die Kapitalgarantie. Der Nutzen eines Aktieninvestments liegt jedoch in den hohen Ertragschancen. Über einen langen Zeitraum sollten die Gewinne die Verluste wettmachen. Mangels Aktien können betroffene Anleger aber nicht mehr von einem späteren Aufschwung an den Börsen profitieren. Zwar werden die meisten dieser Fonds noch längere Zeit laufen. In vielen Fällen können die bisher angefallenen Verluste aber nicht mehr wettgemacht werden. Wenn sich die Lage an der Börse bessert, könnte bei manchen Fonds auch wieder ein – wenn auch bescheidener – Aktienanteil vorhanden sein.
Hohe Renditen ausgeschlossen
Renditen von sechs Prozent netto (mit denen viele Anbieter geworben haben) werden sich die PZVKäufer jedoch abschminken müssen. Das Produkt wird vom Staat gefördert. Und diese 9-prozentige staatliche Prämie hatten viele Verkäufer sogar – ob nun unbedarft oder unverfroren – mit der zu erwartenden Rendite gleichgesetzt. Aber: Neun Prozent staatliche Förderung ergeben nach zwanzig Jahren eine nicht gerade berauschende Nettorendite von 0,8 Prozent!
Mangelhaft informiert
Zu diesem Debakel haben die PZV-Anbieter bisher kaum Stellung bezogen. Niemand hat öffentlich zugegeben, dass einer seiner Fonds betroffen ist. Auf unsere Nachfrage haben einige Banken und Versicherer aber eingeräumt, dass bei ihren Produkten der Aktienanteil gegen null geht, sie also von der Ausstoppung betroffen sind. Weil jedoch immer mehrere Jahrgänge und Varianten aufgelegt worden sind, können wir nicht sagen, welche Fonds im Einzelnen zu den ausgestoppten zählen. Besitzer von PZV-Garantiefonds sollten unverzüglich nachfragen, ob auch ihr Fonds zu den ausgestoppten gehört.
Wenn alle Anlagedetails bekannt sind, ist danach die weitere Vorgangsweise zu überlegen. Die Möglichkeiten lauten: drinbleiben, stilllegen (soll heißen: investiert bleiben, aber nichts mehr einzahlen), Prämienfreistellung (um später vielleicht wieder einzuzahlen) oder aus- bzw. zu einem anderen Produkt umsteigen. Eine Kündigung ist laut einem rechtskräftigen Gerichtsurteil nur bei PZV-Versicherungsprodukten zulässig.