Flüssiggas-Lieferverträge: Flaga-Flüssiggaskunden können nun ihren Liefervertrag statt nach fünf Jahren schon per Ende des ersten Vertragsjahres und dann halbjährlich kündigen, urteilte der Oberste Gerichtshof. Außerdem muss Flaga Preissenkungen im gleichen Ausmaß wie Verteuerungen an die Kunden weitergeben.
Volltextservice: OGH 9 Ob 241/02k