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Falsche Beratung - AWD zahlt

Der AWD hat heute einer 91-jährigen Geschädigten, für die der VKI in einem Musterprozess eingetreten ist, den erlittenen Differenzschaden ersetzt. Konkret ging es um Schadenersatzansprüche aus falscher Beratung beim Erwerb von Immofinanz-Aktien. Der AWD hat damit implizit eine falsche Beratung eingestanden. Der Prozess hat über ein Jahr gedauert.

Beim letzten Verhandlungstermin hatte der AWD – wie in vielen anderen Fällen – an eine Zahlung noch die Bedingung geknüpft, dass dieser Vorgang geheim gehalten werden müsse. So will der AWD der Öffentlichkeit das wahre Ausmaß der zugefügten Beratungsschäden verschweigen.

AWD verzichtet auf Bedingung

Der VKI hat diese Strategie aber erfolgreich unterlaufen und der Dame zugesichert, dass für sie bei Ablehnung des Geheimhaltungs-Paktes keine Nachteile entstehen würden. Der Vergleich scheiterte. Nun hat der AWD die Bedingung der Geheimhaltung fallen gelassen und bezahlt.

Systematische Fehlberatung

„Der AWD ist ganz offensichtlich nervös, steht doch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes über das unzulässige Rechtsmittel des AWD gegen die Zulassung der Sammelklage des VKI für die nächsten Wochen bevor“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Wenn dann die formellen Einwendungen aus dem Weg sind, geht es an die materielle Prüfung unserer Vorwürfe der systematischen Fehlberatung tausender Anleger durch den AWD. Bis dahin kann der AWD ja auch noch weitere Zahlungen überweisen.“ Weitere Informationen finden Interessierte unter www.verbraucherrecht.at

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