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ERGO-Lebensversicherungen "Rocket"/ÖVAG: Rahmenvergleich - VKI - Einigung mit ERGO Österreich und Volksbank Wien-Baden

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte rund um Medienberichte über indexgebundene Lebensversicherungen von ERGO ("Rocket") und ÖVAG Anleihen eine Sammelaktion durch. Rund 2.200 Personen haben sich beim VKI gemeldet. Der Konflikt konnte nunmehr durch ein faires Angebot der ERGO Versicherung AG bzw. der Volksbanken beigelegt werden.

Die Betroffenen haben die Möglichkeit sich für ein Vergleichsangebot oder für ein Zuwarten auf Erfüllung durch die IMMIGON AG zu entscheiden.

Im Juli 2015 wurde die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) in eine „good bank“ (Volksbank Wien-Baden) und eine „bad bank“ (IMMIGON AG) gespalten. Die verschiedenen Rocket-Anleihen der ÖVAG wurden der IMMIGON zugeordnet. Das erste Rückkaufangebot der IMMIGON für institutionelle Investoren im Juli 2015 hat für einen Medienwirbel gesorgt. Dieses Angebot betraf nur mittelbar auch private Anleger; für diese war aber die Reaktionszeit vielfach zu kurz.

2.200 Beschwerden gesammelt

Der VKI hat rund 2.200 Beschwerden gesammelt und für diese Personen in der Folge mit der ERGO Versicherung AG und der Volksbank Wien-Baden einen Rahmenvergleich vereinbart: Die ERGO Versicherung wird den Betroffenen anbieten, die Differenz des zweiten Rückkaufangebotes der IMMIGON an Privatkunden (Frist bis 6.10.2015) zum Ersatz des gesamten Kapitals (abzüglich 4 Prozent Versicherungssteuer) und zuzüglich von 1,25 Prozent Zinsen zu bezahlen.

Vergleichsangebot gilt bis 6.10.2015

„Die bei uns eingemeldeten Kunden bekommen – wenn sie das wollen – also ihr Kapital samt einer Verzinsung für eine alternative Veranlagung angeboten. Wer jedoch auf eine vertragsgemäße Erfüllung durch die IMMIGON warten will, kann auch weiter zuwarten. Das Vergleichsangebot gilt jedoch nur bei einer Annahme bis 6.10.2015“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Wir sehen das als faires Angebot der ERGO Versicherung bzw der Volksbanken an und werden daher keine weiteren Sammelklagen, Verbandsklagen oder Musterprozesse betreiben.“

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