Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ab 25.5.2018 in der EU anwendbar. In Österreich muss daher das Datenschutzgesetz angepasst werden. Am 20.4.2018 wurde dazu ein Abänderungsantrag der ursprünglichen Fassung ins Parlament eingebracht und angenommen.
Lesen Sie auf Entschärfung des geplanten Datenschutzrechtes die wesentlichen Änderungen durch diesen kurzfristigen Abänderungsantrag. Es geht um:
- Schadenersatz
- die Rechtsdurchsetzung gegen (EU-)ausländische Unternehmen
- Sanktionen
- das Recht auf Auskunft
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