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Einkommenssteuer: KESt zurückholen - Staat zahlt Steuer zurück

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Was kaum jemand weiß: In bestimmten Fällen – konkret bei relativ niedrigen Gesamteinkünften – kann man sich die Kapitalertragssteuer vom Staat zurückholen.

Die Kapitalertragssteuer (KESt) ist eine Fixsteuer in Höhe von 25 Prozent, die allen Sparern abverlangt wird, ganz gleich, ob sie ein kleines Guthaben für Notfälle besitzen oder über Einlagen oder Anlagen in Millionenhöhe verfügen. Wer insgesamt (Arbeitseinkommen plus Kapitalerträge) nur auf ein geringes Einkommen kommt, kann sich aber zumindest einen Teil der KESt zurückholen. Und zwar, indem er auch seine Kapitaleinkünfte in die Arbeitnehmerveranlagung bzw. die Einkommensteuererklärung einbezieht.

Befreiung von Einkommensteuer nutzen

Hintergrund: Einkommen bis 11.000 Euro sind von der Einkommensteuer befreit, während die KESt schon vom ersten Euro an eingehoben wird. Unter Umständen kann es sich also lohnen, seine Kapitaleinkünfte der Einkommensteuer zu unterwerfen und sich die (von den Banken einbehaltene) KESt zurückzuholen.

Gesamteinkommen unter 11.000 Euro

Ist das Gesamteinkommen nicht höher als 11.000 Euro – Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherung, Werbungskosten usw. plus die Summe aller Kapitaleinkünfte aus Zinsen, hat man Anspruch auf Rückerstattung der gesamten Kapitalertragssteuer: Den Antrag stellt man mittels Formular E3 – Antrag auf Erstattung der KESt. Natürlich ist das für „Normalverdiener“ außer Reichweite.

Liegt allein das Arbeitseinkommen über 11.000 Euro, hat man davon nichts. Denn der nächst höhere Steuersatz (für Einkommensteile über 11.000 Euro) liegt bereits bei 36,5 Prozent (bis für das Jahr 2015), ab 2016 bei 25 Prozent. In beiden Fällen hätte man also keinen Vorteil bzw. für 2015 und davor sogar einen Nachteil, würde man seine Kapitaleinkünfte über die Einkommensteuer versteuern. Typische Nutznießer dieser Regelung sind beispielsweise Kinder mit Geldvermögen, jedoch ohne Arbeitseinkommen, oder Pensionisten mit geringer Pension, aber Geldvermögen.

Steuerreform 2015/16

Gesamteinkommen über 11.000 Euro

Ist das Arbeitseinkommen kleiner als 11.000 Euro, zusammen mit Kapitalerträgen liegt das Gesamteinkommen aber darüber, kann eine Beantragung auf teilweise Rückerstattung der KESt mittels Formular E1 (Einkommensteuererklärung) erfolgen. Dann werden die Kapitalerträge (nicht nur Zinsen sondern auch Dividenden und Kursgewinne) nicht mit 25% KESt endbesteuert sondern mit dem Einkommensteuertarif. Und der liegt eben bis 11.000 Euro bei null Prozent und steigt erst darüber entsprechend an.

Ein Beispiel: Jemand hat im Jahr 2015 ein Arbeitseinkommen von € 5.000 und Kapitalerträge in Höhe von € 11.000 erzielt.
Zu versteuerndes Einkommen (ohne Kapitalerträge): € 5.000, Steuer € 0,-
Kapitalerträge bis 11.000 € Gesamteinkommen:€ 6.000, Steuer € 0
Kapitalerträge darüber (Steuersatz 36,5%): € 5.000, Steuer € 1.825

Demgegenüber würde für die 11.000 € Kapitalerträge eine KESt in Höhe von 2.750 € anfallen. Die Ersparnis durch Einkommensteuerveranlagung beträgt also 925 Euro.

Nur Kapiteleinkünfte

Den größten Vorteil haben diejenigen, die neben den Kapitaleinkünften keine weiteren Einkünfte beziehen. Ab dem Jahr 2016 kommt es erst ab Kapitalerträgen von 18.000 Euro zu einem höheren Einkommensteuersatz als KESt, weil erst ab dieser Höhe der Steuersatz über dem KESt-Satz von 25% liegt (nämlich 35%). Bis zu welchen Einkünften sich eine Einkommensteuerveranlagung auszahlt, ist vielleicht etwas mühsam zu errechnen, man sollte sich über die – neuen und alten – Steuerreform 2015/16 informieren. Aber die Mühe kann sich wirklich lohnen.

Zu beachten:

  • Die Beantragung ist 5 Jahre rückwirkend möglich.
  • Die Kapitalerträge pro Jahr müssen zumindest 22 Euro betragen.
  • Verlangen Sie nur dann eine Besteuerung Ihrer Kapitalerträge nach dem Einkommensteuertarif, wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Rückerstattung bekommen. Sonst müssen Sie am Ende noch Einkommensteuer nachzahlen.

Leserreaktion: L1, E3, SV

Ich kann mich zwar nicht mehr erinnern wann, bilde mir aber ein im KONSUMENT gelesen zu haben, dass Pensionisten mit einer niedrigen Pension einen Antrag auf Rückerstattung der SV von 55 Euro stellen sollten.

Meine Frau hat das getan mit dem Formular L1, aber jetzt kommt das Problem: Sie hat auch einen Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragssteuer Ihres Sparbuches gestellt mit dem Formular E3. Wie ich nach mehren Schriftwechseln und einem Telefonat mit dem Finanzamt nunmehr weiß, kann man aber für dasselbe Jahr nur einen Antrag stellen! Deshalb die Lehre aus dieser Geschichte: Wenn man nur die 55 Euro Sozialversicherung bekommen will ist das Formular L1 zu verwenden. Wenn man eine Sparbuch-KESt zurück haben will, ist nur das Formular E3 zu verwenden und die 55 Euro SV werden automatisch mitberücksichtigt. In dieser Klarheit habe ich das noch nirgends gelesen und das hätte uns einige Wege erspart (Rückzahlung der 55 € ans Finanzamt, Aufhebung des ersten Bescheides, Neuausstellung eines zweiten Bescheides, nunmehr sind beide Beträge 55€ SV und 45€ KESt berücksichtigt und überwiesen.

Ernst R.

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