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Doppelte Haushaltsführung - Aufwendungen steuerlich geltend machen

, aktualisiert am

Ich bin in Innsbruck zu Hause und werde die nächsten beiden Jahre aus beruflichen Gründen die meiste Zeit in Linz sein und mir dort eine Wohnung nehmen müssen. Gibt es dafür steuerliche Erleichterungen?

Ja, die gibt es.

Aufwendungen wie zum Beispiel Betriebskosten, Heizkosten, erforderliche Einrichtungsgegenstände etc. für einen zusätzlichen Haushalt am Dienstort können als Werbungskosten in voller Höhe geltend gemacht werden. Das gilt übrigens auch für die Kosten eines Hotelzimmers oder eines Apartments.

Sie können diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Beschäftigungsort ist so weit entfernt, dass eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist (das ist jedenfalls ab 120 km der Fall und bei entsprechender Begründung auch für geringere Distanzen möglich),
  • und die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist nicht zumutbar, z.B. wegen Pflegebedürftigkeit der Eltern oder wenn der Ehepartner am Familienwohnsitz berufstätig ist und mehr als 2200 Euro jährlich verdient.

Auch Kosten für die Heimfahrt zur Familie sind abzugsfähig. Zu beachten ist, dass für Verheiratete eine Heimfahrt pro Woche und für allein Stehende eine pro Monat anerkannt wird. Als Fahrtkosten können hier die tatsächlich angefallenen Kosten (Bahn-/Buskarten, Flugtickets, bei Kfz-Kosten Kilometergeld in Höhe von 0,356 Euro...) geltend gemacht werden, allerdings sind diese mit der höchsten Pendlerpauschale von insgesamt 2100 Euro jährlich begrenzt.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.human-money.at

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