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Diabetes - Steuerliche Vergünstigung

Ich bin zuckerkrank und habe gehört, dass es für Diabetiker steuerliche Vergünstigungen gibt. Welche sind das?

Außergewöhnliche Belastung

Richtig, für Diabetiker gibt es eine besondere steuerliche Vergünstigung. Die Mehraufwendungen, die durch die krankheitsbedingte Diät entstehen, sind steuerlich gesehen eine „außergewöhnliche Belastung“. So wie auch alle anderen gesundheitlich notwendigen Ausgaben, welche einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens überschreiten. Für die Krankendiätverpflegung gibt es Pauschalsätze. Dies bedeutet, dass ein Nachweis der tatsächlichen Kosten nicht erforderlich ist. Für Zuckerkrankheit beträgt der Pauschalsatz 70 Euro pro Monat.

Auch bei Tuberkulose und Aids

Diabetes ist jedoch nicht die einzige Erkrankung, bei der es für Krankendiätverpflegung Pauschalsätze gibt. Den Betrag von 70 Euro pro Monat können auch Tuberkulose-, Zöliakie- und Aids-Patienten geltend machen.

Diät "bringt" 51 Euro pro Monat  

Wer aufgrund einer Gallen-, Leber- oder Nierenerkrankung eine Krankendiät einhalten muss, darf 51 Euro pro Monat absetzen. Schließlich gewährt die Finanz noch 42 Euro p.m. für diejenigen, die an einer Magenkrankheit oder einer anderen inneren Erkrankung – wie z.B. Fructose-Malabsorbation – leiden.

Es besteht die (theoretische) Möglichkeit, anstelle der Pauschalbeträge die tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Dies ist in der Praxis jedoch kaum mit vertretbarem Aufwand realisierbar.

Oder Behinderten-Freibetrag

Wenn die Erkrankung derart schwer wiegend ist, dass eine Verminderung (mindestens 25%) der Erwerbsfähigkeit vorliegt (Amtsarzt), dann steht zusätzlich der Behindertenfreibetrag zu. Der Behindertenfreibetrag beträgt je nach dem Grad der Behinderung 75 bis 726 Euro pro Jahr.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala,
Steuerberaterin in Wien
Internet: http://www.human-money.at

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