Außergewöhnliche Belastung
Richtig, für Diabetiker gibt es eine besondere steuerliche Vergünstigung. Die Mehraufwendungen, die durch die krankheitsbedingte Diät entstehen, sind steuerlich gesehen eine „außergewöhnliche Belastung“. So wie auch alle anderen gesundheitlich notwendigen Ausgaben, welche einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens überschreiten. Für die Krankendiätverpflegung gibt es Pauschalsätze. Dies bedeutet, dass ein Nachweis der tatsächlichen Kosten nicht erforderlich ist. Für Zuckerkrankheit beträgt der Pauschalsatz 70 Euro pro Monat.
Auch bei Tuberkulose und Aids
Diabetes ist jedoch nicht die einzige Erkrankung, bei der es für Krankendiätverpflegung Pauschalsätze gibt. Den Betrag von 70 Euro pro Monat können auch Tuberkulose-, Zöliakie- und Aids-Patienten geltend machen.