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Datenübermittlung an den Versicherer - Private Krankenversicherung

"Im Zuge eines Krankenhausaufenthaltes wurde mir eine „Verpflichtungs- und Zustimmungserklärung für die Aufnahme in die Sonderklasse“ vorgelegt. Mit meiner Unterschrift erteilte ich den Auftrag zur Übermittlung meiner Krankendaten an meine private Krankenversicherung. Ist dies zulässig?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Manuela Robinson.

Manuela Robinson (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Manuela
Robinson

Zulässige Vorgehensweise

Dieser Vorgangsweise liegen die Bestimmungen von § 11b des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) zugrunde. Bei der Direktverrechnung von Leistungen zwischen dem Arzt oder Krankenhaus und dem Versicherer muss der Patient darüber informiert werden, dass bestimmte Daten an den Versicherer übermittelt werden (Identität, Versicherungsverhältnis, Aufnahmediagnose, erbrachte Behandlungsleistung samt Operationsbericht, Aufenthalts- oder Behandlungsdauer, Beendigung der Behandlung).

Hierzu bedarf es laut VersVG keiner ausdrücklichen Zustimmung durch den Betroffenen. Sie müssen zwar zugleich über Ihr Recht belehrt werden, diese Datenübermittlung zu untersagen, würden damit aber riskieren, dass der Versicherer (zumindest vorerst) die Deckung verweigert und Sie für bestimmte Leistungen selbst aufkommen müssen.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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