Produkthaftung Profi oder Experte?
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Ein Radrennfahrer muß nicht wissen, daß ein Leicht-Lenker leicht bricht.
Herr Müller, ein Radsportler, nahm an einem Mountainbike-Rennen teil. Da brach der Lenker und Herr Müller stürzte. Vom Hersteller des Lenkers wollte er Schmerzensgeld und Ersatz für entgangenes Preis- und Sponsorengeld. Immerhin war er an sicherer zweiter Stelle gelegen. Beim Prozeß stellte sich heraus, daß der Lenker schon bei Tests und Unfällen als bruchgefährdet aufgefallen war. Dennoch war nie eine Rückrufaktion erfolgt. Der Lenker wurde nicht als rennsporttauglich, sondern als Leicht-Modell beworben. Dennoch wurde er von österreichischen Mountainbikern im Rennsport eingesetzt. Dies war auch der Herstellerfirma bekannt.
Das Verfahren ging durch drei Instanzen und kreiste vor allem um die Fragen: Mußte der Hersteller vor der Verwendung als Rennlenker warnen? Oder muß ein Mountainbike-Rennfahrer soweit Materialexperte sein, daß er weiß, daß ein Leicht-Lenker auch leicht bricht?
Keinesfalls, entschied der Oberste Gerichtshof: Zwar ist es richtig, daß das unfallträchtige Modell nicht ausdrücklich für extreme Belastungen im Radsport beworben worden war. Weil aber dem Hersteller bekannt war, daß dieser Lenker gerade von Mountainbike-Spitzensportlern für Rennen benutzt wird, hätte er mit erhöhten Belastungen rechnen und eine Warnung oder Rückrufaktion veranlassen müssen.
OGH 28. 4. 1998, 10 Ob 399/97t.
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