Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Im Prinzip: ja. Seit dem Jahr 2000 sind beruflich veranlasste Ausbildungs-/Fortbildungskosten leichter absetzbar. Der europäische Computer-Führerschein (ECDL) gehört im Rahmen der kaufmännischen Grundkurse zur grundsätzlich anerkannten Fortbildung. Die Kosten sind steuerlich sowohl als Werbungskosten für Angestellte wie auch als Betriebsausgabe für Selbstständige absetzbar.
Das gilt nicht nur für die eigentlichen Kursgebühren, sondern auch für die Kosten von Skripten, Fachliteratur und eines eventuell extra dafür angeschafften Computers (die Anschaffungskosten für den PC sind allerdings auf mindestens drei Jahre zu verteilen).
Reparatur und Druckertinte sind absetzbar
Falls Sie nur eine Computer-Reparatur durchführen lassen oder Verbrauchsmaterial wie Druckerpatronen, Druckerpapier etc. kaufen, sind das Ausgaben, die im gleichen Jahr voll wirksam werden. Das gleiche gilt für die Kosten von Programm-Updates. Falls Sie noch einen Spezialtisch oder auch Abstell-/Ablagetische benötigen, sind diese bis 400 Euro als Spezialmöbel steuerlich wirksam.
Auch Fahrt zum Ausbildungsort zählt
Die Fahrten zur Ausbildungsstätte sind über Kilometergeld (sowohl für Pkw als auch für Motorrad oder Fahrrad) abzurechnen. Wenn Sie ab 25 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt die Ausbildung machen, können Sie auch Taggeld bzw. Nachtgeld oder die tatsächlichen Hotelkosten verrechnen.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala,
Steuerberaterin in
Wien
Internet:
http://www.human-money.at