Das ist richtig.
Breitband-Anschluss - Steuerliche Aspekte
Seit 1. 7. 2003 sind Internetzugänge mittels Breitbandtechnik (ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt sowie Downloadrate von mindestens 256 kbit/s) auch für Private steuerlich begünstigt. Darunter fallen Anschlüsse wie z.B. ADSL, xDSL, Telekabel – jedoch nicht UMTS oder ISDN.
Im Rahmen der Sonderausgaben können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) Ausgaben wie z.B. Anschlusskosten und Grundgebühr unter folgenden Voraussetzungen geltend machen:
- Der Vertrag für einen Erstanschluss wurde (oder wird) zwischen 1. 5. 2003 und 31. 12. 2004 abgeschlossen.
- Die Erstanschlusskosten betragen maximal 50 Euro.
- Monatliche Grundgebühr für die laufende Nutzung maximal 40 Euro.
Zum Glück fallen diese Kosten nicht in die „Topf“-Sonderausgaben-Pauschale von 2920 Euro, sondern können gesondert beantragt werden. Für die Absetzbarkeit ist es völlig egal, wer den Internetzugang verwendet. Das werden oft auch Kinder und Jugendliche sein, die besonders schnelle Verbindungen mit extrem hoher Datenübertragungsrate für das Herunterladen von Video- und Musikclips nützen.
Als berufliche Ausgabe können Sie die Kosten weiterhin zu 100 Prozent bei den Betriebsausgaben absetzen. Falls Sie das Internet von zu Hause aus beruflich benützen und daher einen Privatanteil ausscheiden, können Sie diesen somit als Sonderausgaben geltend machen.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien, Internet: www.human-money.at.