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Bawag-Kontobox: "Pflanzerei", "Frechheit", "Sauerei" - Unmoralisches Angebot

Vorsicht! Den Kunden wird trickreich ein neues Kontomodell aufgeschwatzt. Der Umstieg kann Mehrkosten verursachen; ein Editorial von "Konsument"-Chefredakteur Gerhard Früholz.Früholz 100px Chef Mailadresse

„Pflanzerei“, „Frechheit“, „Sauerei“, sogar „Betrug“ … Kunden der BAWAG P.S.K. ließen ihrem Ärger mit diesen (und noch viel deftigeren) Worten freien Lauf. Was war geschehen? Früholz 100px Chef Mailadresse

Das Geldinstitut verschickt derzeit an Kontoinhaber Briefe mit der Einladung, auf ein neues Verrechnungsmodell umzusteigen. Auf den ersten Blick entsteht da der Eindruck, dies sei ausschließlich zum Vorteil des Kunden. Nur wer genau hinschaut, merkt: Da wird trickreich versucht, eine Gebührenerhöhung nicht nur zu verstecken, sondern unverschämt als Vergünstigung zu verkaufen. Dank unserer aufmerksamen Leserinnen und Leser, die uns das "unmoralische Angebot“ sofort weiterleiteten, haben wir und unsere Rechtsabteilung rasch davon erfahren.

... aber der Kunde zahlt drauf

Die Umstände der angebotenen Umstellung sind noch dazu ausgesprochen fragwürdig. Wer binnen sechs Wochen nicht schriftlich widerspricht, ist – so das Verständnis der BAWAG P.S.K. – automatisch "Nutznießer“ des neuen Verrechnungsmodells, auch wenn er als Kunde dabei draufzahlt.

Eingeschriebenen Brief

Wir meinen: Diese Vorgangsweise ist nicht nur unfair, sondern auch rechtlich bedenklich. Unsere Rechtsabteilung hat bereits entsprechende Schritte zur gerichtlichen Klärung eingeleitet - siehe Link unten. Allen betroffenen BAWAG-P.S.K.-Kunden raten wir ausdrücklich: Schauen Sie sich ganz genau an, ob das neue Verrechnungsmodell Ihnen wirklich etwas bringt. Wenn nein, erheben Sie mit eingeschriebenem Brief Widerspruch gegen die Änderung. Es lohnt sich, regelmäßig bei konsument.at  vorbeizuschauen. Dort erfahren Sie auch zu diesem Fall die Details und welche Neuigkeiten es in dieser Causa gibt.

Über die rechtlichen Aspekte können Sie sich zudem auf der Website unserer Rechtsabteilung [ http://www.verbraucherrecht.at/ ] informieren.

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