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Bare Münze: Frist versäumt - 5 Jahre rückwirkend

Die "Konsument"-Kolumne "Bare Münze" gibt Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialleistungen - diesmal zum Thema Fristen versäumt.

Finanzamttermin versäumt -Arbeitnehmerveranlagung beantragen?

Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Arbeitnehmerveranlagungen können 5 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, also bis zum Jahr 2000.

Das kann alles abgesetzt werden

Geld bekommen Sie dabei zurück, wenn Sie entweder Werbungskosten haben, das sind Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit, etwa Fortbildung und dazugehörige Reisekosten oder Computer und Zubehör. Die andere Möglichkeit sind Sonderausgaben wie Lebens- oder Unfallversicherung, Anschaffung eines Eigenheims oder größere Wohnungsreparaturen, Kirchenbeiträge und Steuerberatungskosten. Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung  wirken sich vor allem Kosten aus, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen, zum Beispiel Zahnbehandlungen, Operationen oder Taxifahrten ins Krankenhaus.

Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung

Weiters ist es sinnvoll, eine Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen, wenn Sie während des Jahres zu arbeiten begonnen haben, den Arbeitgeber gewechselt oder Gehalt in unterschiedlicher Höhe bezogen haben. Verpflichtend  ist die Arbeitnehmerveranlagung, wenn Sie gleichzeitig bei mehr als zwei Dienstgebern beschäftigt waren. Oder falls Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder ähnliche Bezüge erhalten haben, oder dann, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt wurde, Ihnen aber nicht zusteht. Oder wenn ein Freibetragsbescheid berücksichtigt wurde. Wichtig: Wenn Sie die Veranlagung beantragt haben und dabei keine Gutschrift, sondern eine Nachzahlung herauskommt, dürfen Sie den Antrag wieder zurückziehen – aber nur dann, wenn Sie zur Arbeitnehmerveranlagung nicht verpflichtet waren.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien

Internet: www.human-money.at

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