Antwort auf Fragen zu Steuern, |
Weiterbildung |
Welche Kosten kann ich absetzen, wenn ich ein Seminar für
meine berufliche Weiterbildung besuche?
Das „erlaubt“ die Finanz als Werbungskosten (für Angestellte) beziehungsweise Betriebsausgaben (Selbständige):
Fahrtkosten
. Wenn Sie zum
Veranstaltungsort des Seminars mit dem eigenen Kraftfahrzeug anreisen, können
Sie Kilometergeld geltend machen. Dies ist auch möglich, wenn Sie mit einem
geborgten Fahrzeug fahren.
Reisen Sie mit dem Zug, Flugzeug, Bus..., dann
setzen Sie die Kosten des Tickets ab. Dasselbe gilt auch für alle beruflichen
Fahrten am Veranstaltungsort (Taxi, Nahverkehrsmittel usw...).
Diäten
. Für den
Mehraufwand, der Ihnen durch die Versorgung außerhalb Ihres Wohnortes entsteht,
dürfen Sie für die Nächtigung Nachtgeld und für die Verpflegung Taggeld
absetzen. Voraussetzung dafür ist, daß das Ziel Ihrer Reise mehr als 25
Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt ist und Sie zumindest drei Stunden
unterwegs sind.
Die Pauschale
für das Nachtgeld beträgt im Inland 200 Schilling pro Nacht. Stattdessen können
Sie auch Hotelkosten, die Sie bezahlt haben, laut Rechnung geltend machen. Die
Pauschale für das Taggeld beträgt im Inland 30 Schilling pro angefangener
Stunde, maximal 360 Schilling pro Tag. Für das Ausland gibt es eigene Tabellen,
die Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater erhalten.
Fortbildungskosten. Selbstverständlich können Sie die
Gebühren für Tagungen, Seminare, Konferenzen steuerlich geltend machen.
Allerdings muß die Fortbildung in einem plausiblen Zusammenhang mit Ihrer
beruflichen Tätigkeit stehen.
Fachliche Beratung: Mag. Christine
Hapala,
Steuerberaterin in Wien
Internet: http://www.hmc.co.at