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Bare Münze - Konsument 7/1999

 

Antwort auf Fragen zu Steuern,
Gebühren und Sozialleistungen,
diesmal zum Thema:

Weiterbildung

Welche Kosten kann ich absetzen, wenn ich ein Seminar für meine berufliche Weiterbildung besuche?

Das „erlaubt“ die Finanz als Werbungskosten (für Angestellte) beziehungsweise Betriebsausgaben (Selbständige):

Fahrtkosten . Wenn Sie zum Veranstaltungsort des Seminars mit dem eigenen Kraftfahrzeug anreisen, können Sie Kilometergeld geltend machen. Dies ist auch möglich, wenn Sie mit einem geborgten Fahrzeug fahren.
Reisen Sie mit dem Zug, Flugzeug, Bus..., dann setzen Sie die Kosten des Tickets ab. Dasselbe gilt auch für alle beruflichen Fahrten am Veranstaltungsort (Taxi, Nahverkehrsmittel usw...).

Diäten . Für den Mehraufwand, der Ihnen durch die Versorgung außerhalb Ihres Wohnortes entsteht, dürfen Sie für die Nächtigung Nachtgeld und für die Verpflegung Taggeld absetzen. Voraussetzung dafür ist, daß das Ziel Ihrer Reise mehr als 25 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt ist und Sie zumindest drei Stunden unterwegs sind.
Die Pauschale für das Nachtgeld beträgt im Inland 200 Schilling pro Nacht. Stattdessen können Sie auch Hotelkosten, die Sie bezahlt haben, laut Rechnung geltend machen. Die Pauschale für das Taggeld beträgt im Inland 30 Schilling pro angefangener Stunde, maximal 360 Schilling pro Tag. Für das Ausland gibt es eigene Tabellen, die Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater erhalten.

Fortbildungskosten. Selbstverständlich können Sie die Gebühren für Tagungen, Seminare, Konferenzen steuerlich geltend machen. Allerdings muß die Fortbildung in einem plausiblen Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala,
Steuerberaterin in Wien
Internet: http://www.hmc.co.at

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