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Bankomatkarten - Riskante Flexibilität

Viele Konsumenten wissen über die Risiken großzügiger Überziehungsrahmen zu wenig Bescheid.

Genießen Sie mehr Liquidität, mehr Flexibilität, mehr Komfort!“ Eifrig bewerben die Banken die hinaufgesetzten Limits für Behebungen an den Foyer-Geldausgabeautomaten sowie für Kontoüberziehungen. 3000 Euro pro Tag beziehungsweise Überziehungsrahmen von 18.000 Euro und mehr sind üblich.

Um 19.000 Euro „leichter“

Verschwiegen wird der Hinweis auf das erhöhte Risiko. In jüngster Zeit häufen sich nämlich die Missbrauchsfälle mit zum Teil enormen Schadenssummen. Ein Grund dafür ist, dass die Limits nicht einheitlich sind. Uns liegen Fälle vor, bei denen die Obergrenze nicht pro Tag, sondern pro Behebung gilt! Auch in der ORF-Sendung „Help-TV“ trat Anfang Oktober ein Geschädigter auf, dessen Konto um rund 19.000 Euro „erleichtert“ wurde!

Missbrauch

In den meisten Missbrauchsfällen handelt es sich um Diebstahl der Bankomatkarte, wobei bereits kurz darauf Behebungen erfolgen. Daraus ziehen die Banken den – voreiligen – Schluss, dass der Kunde den PIN-Code aufgeschrieben und bei der Karte aufbewahrt hat – laut den Bankomatbedingungen eine Sorgfaltswidrigkeit. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, den PIN-Code auszuspionieren: Das beginnt beim Blick über die Schulter im Supermarkt, setzt sich über Spiegel, Mini-Kameras und andere technische Hilfsmittel fort und reicht bis zu Attrappen von Bankomatkassen und Zugangsgeräten für Bankfilialen. Die Frage, ob sich der PIN-Code auch „knacken“ lässt, ist umstritten. Die Banken sagen nein, doch in deutschen Gerichtsverfahren haben Sachverständige nicht ausgeschlossen, dass dies schon vorgekommen sein kann.

Verantwortung beim Kunden

Nach den Bankomatbedingungen haftet der Kunde nach Verlust oder Diebstahl der Karte bis längstens vier Stunden nach der Meldung an die Bank oder die österreichweite Sperr-Hotline. Die Haftung ist der Höhe nach nur durch die vereinbarten Behebungs- und Überziehungslimits begrenzt. Schon deshalb wäre eine sofortige Sperre wünschenswert.

Oft werden Dubletten erzeugt

Bei mysteriösen Behebungen, die nachweislich nicht mit der Originalkarte getätigt werden, kommen in der Regel Dubletten zum Einsatz. Die Kriminellen kopieren mithilfe von Attrappen von Bankomatkassen oder Foyer-Zugangsgeräten den Magnetstreifen der Originalkarte. Wenn der Kunde auch noch seinen PIN-Code eingetippt hat, besitzen die Betrüger alle Informationen, um sich am Geldausgabeautomaten zu bedienen. Zwar sehen die Banken für diesen Fall vor, dass der Schaden nicht auf den Kunden übergewälzt werden kann. In der Praxis musste der VKI freilich schon öfter Banken daran „erinnern“.

Die Geschäftspraktiken der Banken bieten immer wieder Anlass zur Verärgerung. Trotzdem nehmen die Kunden dies achselzuckend hin. "Aber was kann ich als kleiner Girokontoinhaber und Kreditnehmer denn schon tun?" - Mehr als Sie glauben, und dafür müssen Sie keineswegs ein Finanzexperte sein.

Neuer Ratgeber

Wir haben nun in Kooperation mit dem Czernin-Verlag einen neuen "Banken-Ratgeber" herausgebracht. Das Buch zeigt in anschaulicher Weise, wie Sie Ihrer Bank als mündiger Kunde gegenübertreten und die besten Konditionen aushandeln können.

Abo-Scheck

Dieses Buch ist erst ab Mitte Dezember lieferbar. Abonnenten erhalten es (Abo-Scheck) um 14,90 Euro. Der Preis für Nicht-Abonnenten beträgt 22 Euro.

Vorbestellungen an hpitsch@vki.or.at

 

Kennen Sie Ihre Limits? Wenn nein: Auf in die Bank! Fragen Sie nach den Rahmen für Bankomat, Bankomatkasse und Geldausgabeautomaten im Foyer.

Brauchen Sie wirklich so hohen Überziehungsrahmen? Ist das Limit höher als Ihr Bedarf, sollten Sie es unbedingt herabsetzen und sich dies schriftlich bestätigen lassen.

Sorgfalt und Umsicht. Karte gut verwahren, regelmäßig prüfen, ob sie noch vorhanden ist. PIN-Code merken, niemals gemeinsam mit der Karte aufbewahren, selbst im Familienkreis nicht weitergeben. Schirmen Sie sich bei Bankomatbehebungen und Zahlungen an Bankomatkassen gegen den „Blick über die Schulter“ so gut es geht ab.

Verlust sofort melden. Ist die Karte abhanden gekommen, sofort Meldung an die Bank machen (außerhalb der Banköffnungszeiten beim Sperrtelefon, dessen Nummer auf jedem Bankomaten ersichtlich ist). Polizeiliche Anzeige erstatten. Telefonisch veranlasste Sperre am nächsten Bankwerktag in der Filiale erneuern.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. An Bankomatkassen zunächst einmal den falschen Code eingeben. Bemerkt die Kassa den Fehler nicht, ist sie eine Attrappe.

Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Gegen missbräuchliche Buchungen sofort (schriftlich/eingeschrieben) Widerspruch erheben. Karte nicht mehr verwenden.

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