"... Habe ich ein Nachweisproblem gegenüber meiner Bank, dass ich die Karte sorgfältig verwahrt habe?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Julia Jungwirth.
Dr. Julia Jungwirth |
Frage: "Ich habe die PIN meiner Bankomatkarte weder auf der Karte notiert noch nehme ich eine Notiz mit der PIN mit. Angenommen, die Karte wird gestohlen und ein Dieb behebt trotzdem mit der Karte Geld: Habe ich ein Nachweisproblem gegenüber meiner Bank, dass ich die Karte sorgfältig verwahrt habe?"
Code und Karte schützen
Antwort: Ein Konsument hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Code und Karte vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Natürlich sollte sofort die Sperre der Bankomatkarte veranlasst werden, wenn diese abhanden kommt. Diese Sorgfaltspflichten dürfen aber nicht überspannt werden. Grundsätzlich hat die Bank den Beweis für die schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht zu erbringen.
War der Konsument vor Ort?
Hier zählt der Anscheinsbeweis. Wenn also die Karte mit Code ohne weitere Versuche benutzt wird, wird eine Nutzung durch den Berechtigten angenommen. Der Anscheinsbeweis kann durch den Beweis der ernsthaften Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufes erschüttert werden (wenn beispielsweise der Konsument belegen kann, dass er nicht am Ort der Behebung war). Dazu gibt es in Österreich Urteile des Obersten Gerichtshofes. Der jeweilige Fall ist jedoch immer im Einzelnen zu prüfen.