"Mir wurde meine Geldbörse mit meiner Bankomat- und Kreditkarte entwendet. Ich meldete dies bei der zuständigen Polizeistelle. Für die Sperre beider Karten musste ich bezahlen. Sind diese Gebühren gerechtfertigt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Jennifer Wassermann.
Mag. Jennifer Wassermann |
Nein. Sperrgebühren sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes nicht mehr erlaubt und zwar weder beim Verlust der Bankomat- noch der Kreditkarte. Die Bereitstellung einer zweiten Karte bei Verlust, Diebstahl usw. ist eine Nebenleistungspflicht des Zahlungsdienstleisters, die kostenlos zu erfolgen hat. Wir raten daher, unter Berufung auf die Rechtslage diese Gebühren zurückzufordern.