"Übernimmt die Bank die Verantwortung bei missbräuchlicher Verwendung der Bankomatkarte oder beruft sie sich darauf, dass kein ursächlicher Zusammenhang mit dem Verschwinden der Karte auf dem Postweg herzustellen sei?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Julia Jungwirth.
Dr. Julia Jungwirth |
"Meine Bank schickte mir einen Brief mit der Frage, ob ich meine neue Bankomatkarte erhalten habe. Damit wurde mir klar, dass die Bankomatkarte auf dem Postweg abhanden gekommen sein muss. Übernimmt die Bank die Verantwortung bei missbräuchlicher Verwendung oder beruft sie sich darauf, dass kein ursächlicher Zusammenhang mit dem Verschwinden der Karte auf dem Postweg herzustellen sei?"
Zahlungsdienstleister trägt Risiko
Das Verlustrisiko beim Versand der Karte darf nicht auf den Konsumenten überwälzt werden. Laut Zahlungsdienstegesetz muss der Zahlungsdienstleister (in Ihrem Fall die Bank) dieses Risiko tragen. Wenn die Karte verschwindet und missbräuchlich verwendet wird, gehen eventuelle Schäden daher ebenfalls zulasten der Bank. Vertragsbestimmungen, dass Bankkunden sofort melden müssen, wenn sie Karte oder Code nicht erhalten haben, sind unserer Meinung nach unzulässig.
Unautorisierte Abbuchungen
In der Praxis sollte das Risiko eines Missbrauchs durch eine nicht zugestellte Bankomatkarte aber überschaubar sein. Da der Code ja nicht mitgeschickt wird, kann damit kein Geld am Automaten behoben werden. Unautorisierte Abbuchungen wären allerdings möglich, weil Name, Bank und Kontonummer ersichtlich sind. Eine solche missbräuchliche Abbuchung kann jedoch bei der Bank problemlos rückgängig gemacht werden, daher sollten Sie Kontoauszüge und Umsätze genau kontrollieren.
Unbefugte Abbuchungen sind sofort bei der Bank zu reklamieren. Nach Erhalt der Karte ist diese sofort zu unterschreiben. Das gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Kartenbesitzers. Außerdem muss die Karte sicher verwahrt werden und der PIN ist strikt geheim zu halten.