Bankomat |
Grob benachteiligt Gauner können den Code von Bankomatkarten ausspionieren. Das Risiko trägt der Kunde. Ein Gericht hält dies für unfair. Herr Hauser bekam einen Kontoauszug. Der wies statt der
erwarteten 40.000 Schilling Guthaben ein Minus von 84.000 Schilling aus. Die
Nachfrage bei der Bank ergab Abenteuerliches: Mit Herrn Hausers Bankomatkarte
war fleißig abgehoben worden. Doch der vermisste seine Karte nicht. Auch konnte
er nachweisen, dass er sich zur fraglichen Zeit woanders aufhielt. LG Eisenstadt 6. 9. 1999, 4 Cg
97/97g. |
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|
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